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Codierungssysteme

Semantisches RAG-Retrieval, gedeckte Code-Vorschläge mit Confidence-Werten und Validierung gegen die autoritative Datenbank — über die unterstützten Codierungssysteme hinweg.

API

POST /api/code und GET /api/describe — Integration in KIS, Abrechnung und Forschung.

F91.0

ICD-10-GM 2026

Auf den familiären Rahmen beschränkte Störung des Sozialverhaltens

Geschwistercodes

  • F91.1 – Störung des Sozialverhaltens bei fehlenden sozialen Bindungen
  • F91.2 – Störung des Sozialverhaltens bei vorhandenen sozialen Bindungen
  • F91.3 – Störung des Sozialverhaltens mit oppositionellem, aufsässigem Verhalten
  • F91.8 – Sonstige Störungen des Sozialverhaltens
  • F91.9 – Störung des Sozialverhaltens, nicht näher bezeichnet

Definition

  • Diese Verhaltensstörung umfasst dissoziales oder aggressives Verhalten (und nicht nur oppositionelles, aufsässiges oder trotziges Verhalten), das vollständig oder fast völlig auf den häuslichen Rahmen oder auf Interaktionen mit Mitgliedern der Kernfamilie oder der unmittelbaren Lebensgemeinschaft beschränkt ist. Für die Störung müssen die allgemeinen Kriterien für F91.- erfüllt sein. Schwer gestörte Eltern-Kind-Beziehungen sind für die Diagnose allein nicht ausreichend.

Vererbt von F91: Störungen des Sozialverhaltens

Exklusion

  • Affektive Störungen F30-F39
  • Kombination mit emotionalen Störungen F92.-
  • Kombination mit hyperkinetischen Störungen F90.1
  • Schizophrenie F20.-
  • Tiefgreifende Entwicklungsstörungen F84.-

Definition

  • Störungen des Sozialverhaltens sind durch ein sich wiederholendes und anhaltendes Muster dissozialen, aggressiven und aufsässigen Verhaltens charakterisiert. Dieses Verhalten übersteigt mit seinen gröberen Verletzungen die altersentsprechenden sozialen Erwartungen. Es ist also schwerwiegender als gewöhnlicher kindischer Unfug oder jugendliche Aufmüpfigkeit. Das anhaltende Verhaltensmuster muss mindestens sechs Monate oder länger bestanden haben. Störungen des Sozialverhaltens können auch bei anderen psychiatrischen Krankheiten auftreten, in diesen Fällen ist die zugrunde liegende Diagnose zu verwenden. Beispiele für Verhaltensweisen, welche diese Diagnose begründen, umfassen ein extremes Maß an Streiten oder Tyrannisieren, Grausamkeit gegenüber anderen Personen oder Tieren, erhebliche Destruktivität gegenüber Eigentum, Feuerlegen, Stehlen, häufiges Lügen, Schulschwänzen oder Weglaufen von zu Hause, ungewöhnlich häufige und schwere Wutausbrüche und Ungehorsam. Jedes dieser Beispiele ist bei erheblicher Ausprägung ausreichend für die Diagnose, nicht aber nur isolierte dissoziale Handlungen.

Teil von: F91: Störungen des Sozialverhaltens › F90-F98: Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend › V: Psychische und Verhaltensstörungen