I69.8ICD-10-GM 2026
Folgen sonstiger und nicht näher bezeichneter zerebrovaskulärer Krankheiten
Geschwistercodes
Vererbt von I69: Folgen einer zerebrovaskulären Krankheit
Hinweis
- Soll bei einer anderenorts klassifizierten Störung angegeben werden, dass sie Folge einer vorangegangenen Episode eines unter
I60-I67.1oderI67.4-I67.9aufgeführten Zustandes ist, so ist (statt einer Schlüsselnummer ausI60-I67) die vorliegende KategorieI69zu verwenden. Zu den "Folgen" zählen Krankheitszustände, die als Folgen oder Spätfolgen bezeichnet sind oder die ein Jahr oder länger seit Beginn des verursachenden Leidens bestehen.
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