U69.0ICD-10-GM 2026
Sekundäre Schlüsselnummern zur Spezifizierung des zeitlichen Bezugs einer anderenorts klassifizierten Pneumonie zur stationären Krankenhausaufnahme
Untergeordnete Codes
Geschwistercodes
U69.1– Sekundäre Schlüsselnummern für besondere administrative ZweckeU69.2– Sekundäre Schlüsselnummern für besondere epidemiologische ZweckeU69.3– Sekundäre Schlüsselnummern für die Art des Konsums psychotroper Substanzen bei durch diese verursachten psychischen und VerhaltensstörungenU69.4– Sekundäre Schlüsselnummern für die Spezifizierung von InfektionenU69.5– Sekundäre Schlüsselnummern zur Angabe mehrerer Regionen bei sekundärer und nicht näher bezeichneter bösartiger Neubildung der LymphknotenU69.6– Sekundäre Schlüsselnummer zur Spezifizierung eines Hustens als chronisch idiopathisch und chronisch refraktärU69.7– Sekundäre Schlüsselnummern zur Angabe des Schweregrades einer Hypoglykämie, des Vorliegens einer Hypoglykämiewahrnehmungsstörung oder einer InsulinresistenzU69.8– Sekundäre Schlüsselnummern zur Spezifizierung des zeitlichen Bezugs einer Sepsis und eines septischen Schocks zur stationären KrankenhausaufnahmeU69.9– Im Krankenhaus erworbene Verletzung
Definition
- Das Vorliegen einer Pneumonie, die mehr als 48 Stunden nach Krankenhausaufnahme auftritt, bedeutet nicht automatisch, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen der medizinischen Behandlung und dem Auftreten der Infektion existiert, es ist auch kein Synonym für ärztliches oder pflegerisches Verschulden. Die Schlüsselnummern sind nur von Krankenhäusern, die zur externen Qualitätssicherung nach § 137 SGB V verpflichtet sind, und nur für vollstationär behandelte, erwachsene Personen (18 Jahre und älter) anzugeben.
Teil von: U69: Sonstige sekundäre Schlüsselnummern für besondere Zwecke › U69-U70: Sonstige sekundäre Schlüsselnummern für besondere Zwecke und Zustände nach spezifischer Behandlung und Krankheit › XXII: Schlüsselnummern für besondere Zwecke