1-20a.21

OPS 2026

Untersuchung der operativen Behandelbarkeit von Bewegungsstörungen

OPS-Hinweise

  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Geschwistercodes

  • 1-20a.20 – Untersuchung der Pharmakosensitivität mit quantitativer Testung

Hinweise

  • Die bildgebende Diagnostik ist gesondert zu kodieren (Kap. 3)
  • Mindestmerkmale: quantitative Testung mit pharmakologischer Stimulation (ggf. mehrfach)
  • Mindestmerkmale: neuropsychologische und psychiatrische Untersuchung
  • Mindestmerkmale: Untersuchung auf den Ebenen Struktur, Funktion, Aktivität, Partizipation, sozialer Kontext
  • Mindestmerkmale: Beratung bezüglich eines lebensverändernden Eingriffs

Übernommen von 1-20: Neurologische Untersuchungen

Hinweise

  • Das neurologische Monitoring ist gesondert zu kodieren 8-92

Übernommen von 1-20...1-33: Untersuchung einzelner Körpersysteme

Hinweise

  • Das Anästhesieverfahren bei einer diagnostischen Maßnahme kann zusätzlich kodiert werden, sofern die diagnostische Maßnahme üblicherweise ohne Allgemeinanästhesie durchgeführt wird 8-90

Synonyme

  • Neurologische Untersuchung der operativen Behandelbarkeit von Bewegungsstörungen

Teil von: 1-20a.2: Neurologische Untersuchung bei Bewegungsstörungen › 1-20a: Andere neurophysiologische Untersuchungen › 1-20: Neurologische Untersuchungen › 1-20...1-33: Untersuchung einzelner Körpersysteme › 1: DIAGNOSTISCHE MASSNAHMEN