1-999.3

OPS 2026

Teilstationäre pädiatrische Diagnostik mit der Notwendigkeit der Bewegungslosigkeit

OPS-Hinweise

  • Zusatzkode — nur zusätzlich zu einem Primärkode
  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Geschwistercodes

  • 1-999.0 – Anwendung eines diagnostischen Navigationssystems
  • 1-999.1 – Fluoreszenzgestützte diagnostische Verfahren
  • 1-999.2 – Diagnostische Anwendung eines flexiblen Ureterorenoskops
  • 1-999.4 – Art des Zystoskops
  • 1-999.5 – Diagnostische Verwendung eines Einmal-Endoskops
  • 1-999.6 – Diagnostische Anwendung eines OP-Roboters

Hinweise

  • Dieser Kode ist nur für Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres anzugeben
  • Dieser Kode ist für jeden Tag mit teilstationärer pädiatrischer Diagnostik gesondert zu kodieren
  • Dieser Kode kann nur für folgende diagnostische Verfahren als Zusatzkode angegeben werden: Untersuchung des Liquorsystems oder Biopsie am Knochenmark 1-204 ff. 1-424
  • Dieser Kode kann nur für folgende diagnostische Verfahren als Zusatzkode angegeben werden: Endoskopische Untersuchung des oberen oder unteren Verdauungstraktes oder der Atemwege 1-61 1-62 1-63 1-65
  • Dieser Kode kann nur für folgende diagnostische Verfahren als Zusatzkode angegeben werden: CT, MRT, PET oder Szintigraphie 3-20 3-22 3-24 3-70 3-74 3-75 3-80 3-82 3-84
  • Dieser Kode kann nur für folgende diagnostische Verfahren als Zusatzkode angegeben werden: Transösophageale Echokardiographie [TEE] 3-052
  • Strukturmerkmale: Vorhandensein einer Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin am Standort des Krankenhauses
  • Mindestmerkmale: Analgosedierung oder Anästhesie für eine Dauer von mindestens 5 Minuten durch einen Facharzt (Facharzt für Anästhesie oder Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin) und eine Pflegekraft
  • Die Analgosedierung oder Anästhesie ist nicht gesondert zu kodieren

Übernommen von 1-999: Zusatzinformationen zu diagnostischen Maßnahmen

Hinweise

  • Die folgenden Positionen sind ausschließlich zur Kodierung von Zusatzinformationen zu diagnostischen Maßnahmen zu benutzen, sofern sie nicht schon im Kode selbst enthalten sind. Sie dürfen nicht als selbständige Kodes benutzt werden und sind nur im Sinne einer Zusatzkodierung zulässig

Synonyme

  • Teilstationäre pädiatrische Diagnostik mit der Notwendigkeit der Bewegungslosigkeit (Zusatzkode)

Teil von: 1-999: Zusatzinformationen zu diagnostischen Maßnahmen › 1-99: Andere diagnostische Maßnahmen und Zusatzinformationen zu diagnostischen Maßnahmen › 1-90...1-99: Andere diagnostische Maßnahmen › 1: DIAGNOSTISCHE MASSNAHMEN