3-993

OPS 2026

Quantitative Bestimmung von Parametern

OPS-Hinweise

  • Zusatzkode — nur zusätzlich zu einem Primärkode
  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Geschwistercodes

  • 3-990 – Computergestützte Bilddatenanalyse mit 3D-Auswertung
  • 3-991 – Computergestützte Bilddatenanalyse mit 4D-Auswertung
  • 3-992 – Intraoperative Anwendung der Verfahren
  • 3-994 – Virtuelle 3D-Rekonstruktionstechnik
  • 3-995 – Dosimetrie zur Therapieplanung
  • 3-996 – Anwendung eines 3D-Bildwandlers
  • 3-997 – Computertechnische Bildfusion verschiedener bildgebender Modalitäten
  • 3-998 – Serieller Vergleich von mehr als zwei PET- oder PET/CT-Untersuchungen

Hinweise

  • Unter "quantitativ" ist z.B. die Messung von Organfunktionen, Flussparametern, Volumenfluss oder Widerstandsindizes zu verstehen

Übernommen von 3-99: Zusatzinformationen zu bildgebenden Verfahren

Hinweise

  • Die folgenden Positionen sind ausschließlich zur Kodierung von Zusatzinformationen zur bildgebenden Diagnostik zu benutzen, sofern sie nicht schon im Kode selbst enthalten sind. Sie dürfen nicht als selbständige Kodes benutzt werden und sind nur im Sinne einer Zusatzkodierung zulässig

Synonyme

  • Quantitative Bestimmung von Parametern bei bildgebenden Verfahren (Zusatzkode)

Verweise auf diesen Code

  • 3-03...3-05 (Hinweise): Die quantitative Bestimmung von Parametern ist zusätzlich zu kodieren 3-993
  • 3-10...3-13 (Hinweise): Die quantitative Bestimmung von Parametern ist zusätzlich zu kodieren 3-993
  • 3-20...3-26 (Hinweise): Die quantitative Bestimmung von Parametern ist zusätzlich zu kodieren 3-993
  • 3-70...3-76 (Hinweise): Die quantitative Bestimmung von Parametern ist zusätzlich zu kodieren 3-993
  • 3-80...3-84 (Hinweise): Die quantitative Bestimmung von Parametern ist zusätzlich zu kodieren 3-993

Teil von: 3-99: Zusatzinformationen zu bildgebenden Verfahren › 3-99...3-99: Zusatzinformationen zu bildgebenden Verfahren › 3: BILDGEBENDE DIAGNOSTIK