5-182

OPS 2026

Resektion der Ohrmuschel

OPS-Hinweise

  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Untergeordnete Codes

  • 5-182.0 – Partiell
  • 5-182.1 – Partiell, histographisch kontrolliert (mikrographische Chirurgie)
  • 5-182.2 – Total
  • 5-182.3 – Total, histographisch kontrolliert (mikrographische Chirurgie)
  • 5-182.x – Sonstige
  • 5-182.y – N.n.bez.

Geschwistercodes

  • 5-180 – Inzision am äußeren Ohr
  • 5-181 – Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des äußeren Ohres
  • 5-183 – Wundversorgung am äußeren Ohr
  • 5-184 – Plastische Korrektur abstehender Ohren
  • 5-185 – Konstruktion und Rekonstruktion des äußeren Gehörganges
  • 5-186 – Plastische Rekonstruktion von Teilen der Ohrmuschel
  • 5-187 – Plastische Rekonstruktion der gesamten Ohrmuschel
  • 5-188 – Andere Rekonstruktion des äußeren Ohres
  • 5-189 – Andere Operationen am äußeren Ohr

Hinweise

  • Unter mikrographischer Chirurgie (histographisch kontrolliert) werden Eingriffe verstanden, bei denen die Exzision des Tumors mit topographischer Markierung und anschließender Aufarbeitung der gesamten Exzidataußenfläche/-grenze erfolgt

Übernommen von 5-18: Operationen an Ohrmuschel und äußerem Gehörgang

Exklusionen

  • Operationen bei Verbrennungen am äußeren Ohr 5-92

Übernommen von 5-18...5-20: Operationen an den Ohren

Hinweise

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-984
  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-985 ff.
  • Die Anwendung eines OP-Roboters ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-987 ff.
  • Die Anwendung eines Navigationssystems ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-988 ff.
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren 5-981
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren 5-982 ff.
  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-983
  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren 5-995

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