5-209.3

OPS 2026

Implantation von Knochenankern zur Befestigung eines Hörgerätes

OPS-Hinweise

  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Untergeordnete Codes

  • 5-209.30 – Ohne Befestigung einer Kupplung am Knochenanker
  • 5-209.31 – Mit Befestigung einer Kupplung am Knochenanker

Geschwistercodes

  • 5-209.0 – Tympanosympathektomie
  • 5-209.1 – Operation an der Tuba auditiva
  • 5-209.2 – Einführung eines Kochleaimplantates
  • 5-209.4 – Verschluss einer Labyrinthfistel
  • 5-209.5 – Verschluss einer Mastoidfistel
  • 5-209.6 – Remastoidektomie
  • 5-209.7 – Wechsel eines Kochleaimplantates
  • 5-209.8 – Entfernung eines Kochleaimplantates
  • 5-209.b – Wechsel eines aktiven mechanischen Hörimplantates
  • 5-209.c – Entfernung eines aktiven mechanischen Hörimplantates
  • 5-209.d – Befestigung einer Kupplung an einem bereits implantierten Knochenanker als selbständiger Eingriff
  • 5-209.e – Einführung eines aktiven mechanischen Hörimplantates
  • 5-209.f – Einführung eines Implantates zur direkten akustischen Stimulation der Kochlea [DACI]
  • 5-209.g – Wechsel eines Implantates zur direkten akustischen Stimulation der Kochlea [DACI]
  • 5-209.h – Entfernung eines Implantates zur direkten akustischen Stimulation der Kochlea [DACI]
  • 5-209.x – Sonstige
  • 5-209.y – N.n.bez.

Übernommen von 5-18...5-20: Operationen an den Ohren

Hinweise

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-984
  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-985 ff.
  • Die Anwendung eines OP-Roboters ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-987 ff.
  • Die Anwendung eines Navigationssystems ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-988 ff.
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren 5-981
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren 5-982 ff.
  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-983
  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren 5-995

Teil von: 5-209: Andere Operationen am Mittel- und Innenohr › 5-20: Andere Operationen an Mittel- und Innenohr › 5-18...5-20: Operationen an den Ohren › 5: OPERATIONEN