5-232.1

OPS 2026

Compositeadhäsive Füllungstechnik

OPS-Hinweise

  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Geschwistercodes

Übernommen von 5-232: Zahnsanierung durch Füllung

Hinweise

  • Die Anzahl der Zähne ist in der 6. Stelle nach der Liste vor Kode 5-230 zu kodieren

Übernommen von 5-23...5-28: Operationen an Mundhöhle und Gesicht

Hinweise

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-984
  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-985 ff.
  • Die Anwendung eines Navigationssystems ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-988 ff.
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren 5-981
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren 5-982 ff.
  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-983
  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren 5-995

Synonyme

  • Sanierung eines Zahnes durch compositeadhäsive Füllungstechnik
  • Sanierung mehrerer Zähne beider Kiefer durch compositeadhäsive Füllungstechnik
  • Sanierung mehrerer Zähne eines Kiefers durch compositeadhäsive Füllungstechnik
  • Sanierung mehrerer Zähne eines Quadranten durch compositeadhäsive Füllungstechnik

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