5-346.fx

OPS 2026

Sonstige

OPS-Hinweise

  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Geschwistercodes

  • 5-346.f0 – Mit Reposition und Osteosynthese, 2 Rippen
  • 5-346.f1 – Mit Reposition und Osteosynthese, 3 bis 4 Rippen
  • 5-346.f2 – Mit Reposition und Osteosynthese, 5 bis 8 Rippen
  • 5-346.f3 – Mit Reposition und Osteosynthese, 9 oder mehr Rippen

Übernommen von 5-346.f: Stabilisierung der Thoraxwand, thorakoskopisch, beidseitig

Inklusionen

  • Operation bei Rippenserienfraktur mit instabilem Thorax

Hinweise

  • Die operierten Rippen beider Seiten sind zu addieren und es ist ein der Anzahl entsprechender Kode zu verwenden

Übernommen von 5-346: Plastische Rekonstruktion der Brustwand

Hinweise

  • Eine durchgeführte Osteosynthese ist zusätzlich zu kodieren 5-93b ff.

Übernommen von 5-32...5-34: Operationen an Lunge und Bronchus

Inklusionen

  • Thorakoskopische Eingriffe, Lasereingriffe, photodynamische Eingriffe

Hinweise

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-984
  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-985 ff.
  • Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-986 ff.
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren 5-981
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren 5-982 ff.
  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-983
  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren 5-995

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