5-38a.9

OPS 2026

V. cava

OPS-Hinweise

  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Untergeordnete Codes

  • 5-38a.90 – Stent-Prothese ohne Klappenfunktion
  • 5-38a.91 – Stent-Prothese mit Klappenfunktion, monokaval
  • 5-38a.92 – Stent-Prothese mit Klappenfunktion, bikaval
  • 5-38a.9x – Sonstige

Geschwistercodes

  • 5-38a.0 – Aorta n.n.bez.
  • 5-38a.4 – Arterien Becken
  • 5-38a.7 – Aorta thoracica
  • 5-38a.8 – Aorta thoracoabdominalis
  • 5-38a.a – Bei Hybridverfahren an Aorta ascendens, Aortenbogen oder Aorta thoracica
  • 5-38a.b – Bei Hybridverfahren an der Aorta thoracoabdominalis
  • 5-38a.c – Aorta abdominalis
  • 5-38a.u – Art des Endes der untersten Stent-Prothese
  • 5-38a.v – Anzahl der verwendeten (großlumigen) aortalen Stent-Prothesen
  • 5-38a.w – Patientenindividuell hergestellte Stent-Prothesen
  • 5-38a.x – Sonstige
  • 5-38a.y – N.n.bez.

Übernommen von 5-38a: Endovaskuläre Implantation von Stent-Prothesen

Inklusionen

  • Ausschaltung von arteriellen Aneurysmen
  • Anwendung eines Embolieprotektionssystems
  • Perkutan-transluminale Einbringung von Stent-Prothesen (Stent-Graft) in die Aorta

Hinweise

  • Jede Stent-Prothese ist gesondert zu kodieren mit Ausnahme der iliakalen Stent-Prothesen ohne Seitenarm. Hier ist die Anzahl der Stent-Prothesen zu verschlüsseln
  • Die zusätzliche Verwendung von nicht großlumigen Stent-Prothesen zur Versorgung thorakaler oder abdominaler Gefäßabgänge ist gesondert zu kodieren 8-842 ff.
  • Zu den Öffnungen zählen Seitenarme und Fenster. Der Scallop (Mulde am Prothesenoberrand) gilt nicht als Öffnung
  • Die Verwendung einer patientenindividuell hergestellten Stent-Prothese ist zusätzlich zu kodieren 5-38a.w ff.
  • Ein Gefäßverschluss durch Naht/Clip oder perkutanes Nahtsystem ist nicht gesondert zu kodieren
  • Das Hybridverfahren ist zusätzlich zu kodieren 5-38a.a 5-38a.b

Übernommen von 5-38...5-39: Operationen an den Blutgefäßen

Exklusionen

  • Operationen an den Koronargefäßen 5-36
  • Operationen an intrakraniellen Blutgefäßen 5-025 ff. 5-026 ff. 5-027 ff.
  • Operationen an intraspinalen Blutgefäßen 5-037 ff.
  • (Perkutan-)transluminale Gefäßinterventionen 8-836 ff.

Hinweise

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-984
  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-985 ff.
  • Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-986 ff.
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren 5-981
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren 5-982 ff.
  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-983
  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren 5-995
  • Die Implantation von Stents 8-84 und die Ballon-Angioplastie 8-836.0 ff. sind gesondert zu kodieren
  • Die Anwendung der Hybridchirurgie ist zusätzlich zu kodieren 5-98a.0
  • Die intraoperative Anwendung eines Embolieprotektionssystems ist zusätzlich zu kodieren 5-39a.0
  • Die Art der Beschichtung von Gefäßprothesen ist zusätzlich zu kodieren 5-938 ff.

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