5-422.6

OPS 2026

Anzahl der Polypen mit mindestens 2 cm Durchmesser

OPS-Hinweise

  • Zusatzkode — nur zusätzlich zu einem Primärkode
  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Untergeordnete Codes

Geschwistercodes

  • 5-422.0 – Exzision, offen chirurgisch
  • 5-422.1 – Exzision, thorakoskopisch
  • 5-422.2 – Exzision, endoskopisch
  • 5-422.3 – Destruktion, offen chirurgisch
  • 5-422.4 – Destruktion, thorakoskopisch
  • 5-422.5 – Destruktion, endoskopisch
  • 5-422.y – N.n.bez.

Hinweise

  • Diese Kodes sind Zusatzkodes. Sie können zusätzlich zu den Kodes 5-422.21 , 5-422.22 und 5-422.23 verwendet werden

Übernommen von 5-422: Lokale Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Ösophagus

Inklusionen

  • Abtragung eines Zenker-Divertikels oder epiphrenischen Divertikels
  • Blutstillung

Exklusionen

  • Sklerosierung von Ösophagusvarizen 5-429.1
  • Umstechung von Ösophagusvarizen 5-429.2
  • Ligatur (Banding) von Ösophagusvarizen 5-429.a

Hinweise

  • Die Verwendung von autogener thrombozytenangereicherter Fibrinmatrix ist zusätzlich zu kodieren 5-932.a

Übernommen von 5-42: Operationen am Ösophagus

Hinweise

  • Die Verwendung eines Einmal-Endoskops ist zusätzlich zu kodieren 5-54a.2 ff.

Übernommen von 5-42...5-54: Operationen am Verdauungstrakt

Hinweise

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-984
  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-985 ff.
  • Die Anwendung minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-986 ff.
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren 5-981
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren 5-982 ff.
  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-983
  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren 5-995
  • Die Verwendung von Membranen oder sonstigen Materialien zur Prophylaxe von Adhäsionen ist zusätzlich zu kodieren 5-933 ff.
  • Der Begriff "(ungecoverter) Stent" bezieht sich in diesem Kodebereich auf röhrenförmige Implantate, deren Seitenwand aus einem gas- und flüssigkeitsdurchlässigem Geflecht besteht
  • Der Begriff "Prothese" bezieht sich in diesem Kodebereich auf röhrenförmige Implantate, deren Seitenwand gas- und flüssigkeitsundurchlässig ist. Die Flüssigkeit kann sowohl über das zentrale Lumen als auch über die außenliegenden Lumenflächen geführt werden (z.B. über Spiralkanäle)
  • Der Begriff "(gecoverte) Stent-Prothese" bezieht sich in diesem Kodebereich auf Implantate, die die Eigenschaften von Stents und Prothesen kombinieren. Ihre Seitenwand ist gas- und flüssigkeitsundurchlässig

Verweise auf diesen Code

  • 5-422.21 (Hinweise): Die Anzahl der Polypen mit mindestens 2 cm Durchmesser ist zusätzlich zu kodieren 5-422.6 ff.
  • 5-422.22 (Hinweise): Die Anzahl der Polypen mit mindestens 2 cm Durchmesser ist zusätzlich zu kodieren 5-422.6 ff.
  • 5-422.23 (Hinweise): Die Anzahl der Polypen mit mindestens 2 cm Durchmesser ist zusätzlich zu kodieren 5-422.6 ff.

Teil von: 5-422: Lokale Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Ösophagus › 5-42: Operationen am Ösophagus › 5-42...5-54: Operationen am Verdauungstrakt › 5: OPERATIONEN