5-445

OPS 2026

Gastroenterostomie ohne Magenresektion [Bypassverfahren]

OPS-Hinweise

  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Untergeordnete Codes

  • 5-445.0 – Gastroduodenostomie (z.B. nach Jaboulay)
  • 5-445.1 – Gastroenterostomie, vordere
  • 5-445.2 – Gastroenterostomie, hintere
  • 5-445.3 – Revision
  • 5-445.4 – Mit Staplernaht oder Transsektion (bei Adipositas), mit Gastrojejunostomie durch Roux-Y-Anastomose
  • 5-445.5 – Mit Staplernaht oder Transsektion (bei Adipositas), mit Gastrojejunostomie analog Billroth II
  • 5-445.6 – Korrektur einer Gastrojejunostomie bei umgewandeltem Schlauchmagen
  • 5-445.7 – Korrektur einer Jejunojejunostomie bei umgewandeltem Schlauchmagen
  • 5-445.x – Sonstige
  • 5-445.y – N.n.bez.

Geschwistercodes

  • 5-444 – Vagotomie
  • 5-447 – Revision nach Magenresektion
  • 5-448 – Andere Rekonstruktion am Magen
  • 5-449 – Andere Operationen am Magen
  • 5-44a – Weitere Operationen am Magen

Hinweise

  • Die Verwendung von selbstexpandierenden Stents ist gesondert zu kodieren (z.B. 5-449.h ff. )

Übernommen von 5-44: Andere Operationen am Magen

Inklusionen

  • Innere Schienung

Hinweise

  • Die Verwendung eines Einmal-Endoskops ist zusätzlich zu kodieren 5-54a.2 ff.

Übernommen von 5-42...5-54: Operationen am Verdauungstrakt

Hinweise

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-984
  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-985 ff.
  • Die Anwendung minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-986 ff.
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren 5-981
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren 5-982 ff.
  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-983
  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren 5-995
  • Die Verwendung von Membranen oder sonstigen Materialien zur Prophylaxe von Adhäsionen ist zusätzlich zu kodieren 5-933 ff.
  • Der Begriff "(ungecoverter) Stent" bezieht sich in diesem Kodebereich auf röhrenförmige Implantate, deren Seitenwand aus einem gas- und flüssigkeitsdurchlässigem Geflecht besteht
  • Der Begriff "Prothese" bezieht sich in diesem Kodebereich auf röhrenförmige Implantate, deren Seitenwand gas- und flüssigkeitsundurchlässig ist. Die Flüssigkeit kann sowohl über das zentrale Lumen als auch über die außenliegenden Lumenflächen geführt werden (z.B. über Spiralkanäle)
  • Der Begriff "(gecoverte) Stent-Prothese" bezieht sich in diesem Kodebereich auf Implantate, die die Eigenschaften von Stents und Prothesen kombinieren. Ihre Seitenwand ist gas- und flüssigkeitsundurchlässig

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