5-517.xOPS 2026
Sonstige
Geschwistercodes
5-517.0– Einlegen oder Wechsel von 1 selbstexpandierenden ungecoverten Stent5-517.1– Einlegen oder Wechsel von 2 selbstexpandierenden ungecoverten Stents5-517.2– Einlegen oder Wechsel von 3 selbstexpandierenden ungecoverten Stents5-517.3– Einlegen oder Wechsel von 4 oder mehr selbstexpandierenden ungecoverten Stents5-517.4– Einlegen oder Wechsel von 1 selbstexpandierenden gecoverten Stent-Prothese5-517.5– Einlegen oder Wechsel von 2 selbstexpandierenden gecoverten Stent-Prothesen5-517.6– Einlegen oder Wechsel von 3 selbstexpandierenden gecoverten Stent-Prothesen5-517.7– Einlegen oder Wechsel von 4 oder mehr selbstexpandierenden gecoverten Stent-Prothesen5-517.y– N.n.bez.
Übernommen von 5-517: Einlegen oder Wechseln von selbstexpandierenden Stents und Stent-Prothesen in die Gallengänge
Exklusionen
- Endoskopisches Einlegen oder Wechseln von selbstexpandierenden Stents oder Stent-Prothesen in die Gallengänge 5-513.m ff. 5-513.n ff.
Hinweise
- Eine intraoperative Cholangiographie durch Zugang im Rahmen einer Laparotomie oder Laparoskopie ist gesondert zu kodieren 3-13c.3
Übernommen von 5-51: Operationen an Gallenblase und Gallenwegen
Exklusionen
- Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie in Gallenblase und Gallengängen 8-111 ff.
Übernommen von 5-42...5-54: Operationen am Verdauungstrakt
Hinweise
- Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-984
- Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-985 ff.
- Die Anwendung minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-986 ff.
- Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren 5-981
- Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren 5-982 ff.
- Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-983
- Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren 5-995
- Die Verwendung von Membranen oder sonstigen Materialien zur Prophylaxe von Adhäsionen ist zusätzlich zu kodieren 5-933 ff.
- Der Begriff "(ungecoverter) Stent" bezieht sich in diesem Kodebereich auf röhrenförmige Implantate, deren Seitenwand aus einem gas- und flüssigkeitsdurchlässigem Geflecht besteht
- Der Begriff "Prothese" bezieht sich in diesem Kodebereich auf röhrenförmige Implantate, deren Seitenwand gas- und flüssigkeitsundurchlässig ist. Die Flüssigkeit kann sowohl über das zentrale Lumen als auch über die außenliegenden Lumenflächen geführt werden (z.B. über Spiralkanäle)
- Der Begriff "(gecoverte) Stent-Prothese" bezieht sich in diesem Kodebereich auf Implantate, die die Eigenschaften von Stents und Prothesen kombinieren. Ihre Seitenwand ist gas- und flüssigkeitsundurchlässig
Teil von: 5-517: Einlegen oder Wechseln von selbstexpandierenden Stents und Stent-Prothesen in die Gallengänge › 5-51: Operationen an Gallenblase und Gallenwegen › 5-42...5-54: Operationen am Verdauungstrakt › 5: OPERATIONEN