5-524

OPS 2026

Partielle Resektion des Pankreas

OPS-Hinweise

  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Untergeordnete Codes

  • 5-524.0 – Linksseitige Resektion (ohne Anastomose)
  • 5-524.1 – Partielle Duodenopankreatektomie mit Teilresektion des Magens (OP nach Whipple)
  • 5-524.2 – Pankreaskopfresektion, pyloruserhaltend
  • 5-524.3 – Pankreaskopfresektion, duodenumerhaltend
  • 5-524.4 – Pankreassegmentresektion
  • 5-524.x – Sonstige
  • 5-524.y – N.n.bez.

Geschwistercodes

  • 5-520 – Inzision des Pankreas
  • 5-521 – Lokale Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Pankreas
  • 5-522 – Marsupialisation einer Pankreaszyste
  • 5-523 – Innere Drainage des Pankreas
  • 5-525 – (Totale) Pankreatektomie
  • 5-526 – Endoskopische Operationen am Pankreasgang
  • 5-527 – Anastomose des Ductus pancreaticus
  • 5-528 – Transplantation von Pankreas(gewebe)
  • 5-529 – Andere Operationen am Pankreas und am Pankreasgang

Hinweise

  • Eine ggf. durchgeführte simultane Cholezystektomie ist gesondert zu kodieren 5-511.4 ff. 5-511.5 ff.

Übernommen von 5-52: Operationen am Pankreas

Inklusionen

  • Intraoperative Pankreatikographie

Exklusionen

  • Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie von Steinen in Gallenblase und Gallengängen 8-111 ff.

Übernommen von 5-42...5-54: Operationen am Verdauungstrakt

Hinweise

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-984
  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-985 ff.
  • Die Anwendung minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-986 ff.
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren 5-981
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren 5-982 ff.
  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-983
  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren 5-995
  • Die Verwendung von Membranen oder sonstigen Materialien zur Prophylaxe von Adhäsionen ist zusätzlich zu kodieren 5-933 ff.
  • Der Begriff "(ungecoverter) Stent" bezieht sich in diesem Kodebereich auf röhrenförmige Implantate, deren Seitenwand aus einem gas- und flüssigkeitsdurchlässigem Geflecht besteht
  • Der Begriff "Prothese" bezieht sich in diesem Kodebereich auf röhrenförmige Implantate, deren Seitenwand gas- und flüssigkeitsundurchlässig ist. Die Flüssigkeit kann sowohl über das zentrale Lumen als auch über die außenliegenden Lumenflächen geführt werden (z.B. über Spiralkanäle)
  • Der Begriff "(gecoverte) Stent-Prothese" bezieht sich in diesem Kodebereich auf Implantate, die die Eigenschaften von Stents und Prothesen kombinieren. Ihre Seitenwand ist gas- und flüssigkeitsundurchlässig

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