5-531.x

OPS 2026

Sonstige

OPS-Hinweise

  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Geschwistercodes

  • 5-531.0 – Offen chirurgisch, ohne plastischen Bruchpfortenverschluss
  • 5-531.1 – Offen chirurgisch, mit plastischem Bruchpfortenverschluss
  • 5-531.3 – Mit alloplastischem, allogenem oder xenogenem Material
  • 5-531.4 – Offen chirurgisch, mit Darmresektion, ohne zusätzliche Laparotomie
  • 5-531.5 – Bei Rezidiv, offen chirurgisch, mit plastischem Bruchpfortenverschluss
  • 5-531.7 – Bei Rezidiv, mit alloplastischem, allogenem oder xenogenem Material
  • 5-531.8 – Bei Rezidiv, offen chirurgisch, mit Darmresektion, ohne zusätzliche Laparotomie
  • 5-531.y – N.n.bez.

Übernommen von 5-531: Verschluss einer Hernia femoralis

Hinweise

  • Unter Rezidiv ist hier ein Wiederauftreten nach operativem Hernienverschluss zu verstehen, nicht jedoch eine erneute Hernierung nach konservativer Reposition

Übernommen von 5-42...5-54: Operationen am Verdauungstrakt

Hinweise

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-984
  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-985 ff.
  • Die Anwendung minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-986 ff.
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren 5-981
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren 5-982 ff.
  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-983
  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren 5-995
  • Die Verwendung von Membranen oder sonstigen Materialien zur Prophylaxe von Adhäsionen ist zusätzlich zu kodieren 5-933 ff.
  • Der Begriff "(ungecoverter) Stent" bezieht sich in diesem Kodebereich auf röhrenförmige Implantate, deren Seitenwand aus einem gas- und flüssigkeitsdurchlässigem Geflecht besteht
  • Der Begriff "Prothese" bezieht sich in diesem Kodebereich auf röhrenförmige Implantate, deren Seitenwand gas- und flüssigkeitsundurchlässig ist. Die Flüssigkeit kann sowohl über das zentrale Lumen als auch über die außenliegenden Lumenflächen geführt werden (z.B. über Spiralkanäle)
  • Der Begriff "(gecoverte) Stent-Prothese" bezieht sich in diesem Kodebereich auf Implantate, die die Eigenschaften von Stents und Prothesen kombinieren. Ihre Seitenwand ist gas- und flüssigkeitsundurchlässig

Synonyme

  • Verschluss einer Hernia femoralis bei Rezidiv mit autogenem Material
  • Verschluss einer Hernia femoralis mit autogenem Material

Teil von: 5-531: Verschluss einer Hernia femoralis › 5-53: Verschluss abdominaler Hernien › 5-42...5-54: Operationen am Verdauungstrakt › 5: OPERATIONEN