5-539

OPS 2026

Verschluss anderer abdominaler Hernien

OPS-Hinweise

  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Untergeordnete Codes

  • 5-539.0 – Offen chirurgisch, ohne plastischen Bruchpfortenverschluss
  • 5-539.1 – Offen chirurgisch, mit plastischem Bruchpfortenverschluss
  • 5-539.3 – Mit alloplastischem, allogenem oder xenogenem Material
  • 5-539.4 – Laparoskopisch, ohne alloplastisches, allogenes oder xenogenes Material
  • 5-539.x – Sonstige
  • 5-539.y – N.n.bez.

Geschwistercodes

  • 5-530 – Verschluss einer Hernia inguinalis
  • 5-531 – Verschluss einer Hernia femoralis
  • 5-534 – Verschluss einer Hernia umbilicalis
  • 5-535 – Verschluss einer Hernia epigastrica
  • 5-536 – Verschluss einer Narbenhernie
  • 5-537 – Verschluss kongenitaler Bauchwanddefekte (Omphalozele, Laparoschisis)
  • 5-538 – Verschluss einer Hernia diaphragmatica

Exklusionen

  • Verschluss einer Omphalozele 5-537 ff.
  • Verschluss von Bauchdeckenhernien bei Rezidiv 5-536 ff.

Übernommen von 5-42...5-54: Operationen am Verdauungstrakt

Hinweise

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-984
  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-985 ff.
  • Die Anwendung minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-986 ff.
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren 5-981
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren 5-982 ff.
  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-983
  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren 5-995
  • Die Verwendung von Membranen oder sonstigen Materialien zur Prophylaxe von Adhäsionen ist zusätzlich zu kodieren 5-933 ff.
  • Der Begriff "(ungecoverter) Stent" bezieht sich in diesem Kodebereich auf röhrenförmige Implantate, deren Seitenwand aus einem gas- und flüssigkeitsdurchlässigem Geflecht besteht
  • Der Begriff "Prothese" bezieht sich in diesem Kodebereich auf röhrenförmige Implantate, deren Seitenwand gas- und flüssigkeitsundurchlässig ist. Die Flüssigkeit kann sowohl über das zentrale Lumen als auch über die außenliegenden Lumenflächen geführt werden (z.B. über Spiralkanäle)
  • Der Begriff "(gecoverte) Stent-Prothese" bezieht sich in diesem Kodebereich auf Implantate, die die Eigenschaften von Stents und Prothesen kombinieren. Ihre Seitenwand ist gas- und flüssigkeitsundurchlässig

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