5-545

OPS 2026

Verschluss von Bauchwand und Peritoneum

OPS-Hinweise

  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Untergeordnete Codes

  • 5-545.0 – Sekundärer Verschluss der Bauchwand (bei postoperativer Wunddehiszenz)
  • 5-545.1 – Definitiver Verschluss eines temporären Bauchdeckenverschlusses
  • 5-545.x – Sonstige
  • 5-545.y – N.n.bez.

Geschwistercodes

  • 5-540 – Inzision der Bauchwand
  • 5-541 – Laparotomie und Eröffnung des Retroperitoneums
  • 5-542 – Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe der Bauchwand
  • 5-543 – Exzision und Destruktion von peritonealem Gewebe
  • 5-546 – Plastische Rekonstruktion von Bauchwand und Peritoneum
  • 5-547 – Resektion von Gewebe in der Bauchregion ohne sichere Organzuordnung
  • 5-549 – Andere Bauchoperationen
  • 5-54a – Zusatzinformationen zu Operationen am Verdauungstrakt

Exklusionen

  • Anlegen eines temporären Bauchdeckenverschlusses 5-541.4

Übernommen von 5-54: Andere Operationen in der Bauchregion und Zusatzinformationen zu Operationen am Verdauungstrakt

Exklusionen

  • Inzision und Exzision von retroperitonealem Gewebe 5-590 ff.

Übernommen von 5-42...5-54: Operationen am Verdauungstrakt

Hinweise

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-984
  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-985 ff.
  • Die Anwendung minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-986 ff.
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren 5-981
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren 5-982 ff.
  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-983
  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren 5-995
  • Die Verwendung von Membranen oder sonstigen Materialien zur Prophylaxe von Adhäsionen ist zusätzlich zu kodieren 5-933 ff.
  • Der Begriff "(ungecoverter) Stent" bezieht sich in diesem Kodebereich auf röhrenförmige Implantate, deren Seitenwand aus einem gas- und flüssigkeitsdurchlässigem Geflecht besteht
  • Der Begriff "Prothese" bezieht sich in diesem Kodebereich auf röhrenförmige Implantate, deren Seitenwand gas- und flüssigkeitsundurchlässig ist. Die Flüssigkeit kann sowohl über das zentrale Lumen als auch über die außenliegenden Lumenflächen geführt werden (z.B. über Spiralkanäle)
  • Der Begriff "(gecoverte) Stent-Prothese" bezieht sich in diesem Kodebereich auf Implantate, die die Eigenschaften von Stents und Prothesen kombinieren. Ihre Seitenwand ist gas- und flüssigkeitsundurchlässig

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