5-554.9xOPS 2026
Sonstige
Geschwistercodes
Übernommen von 5-554.9: Nephrektomie zur Transplantation, postmortal
Inklusionen
- Beidseitige Nephrektomie
Hinweise
- Diese Kodes sind auch zu verwenden, wenn die Leistung nicht abschließend erbracht wird oder sich erst intraoperativ die Nichtverwendbarkeit des Organs für eine spätere Transplantation herausstellt
- Diese Kodes und der im Fall eines vorzeitigen Abbruchs dieses Eingriffs zusätzlich zu kodierende Zusatzkode 5-995 werden nicht im Rahmen des Datensatzes nach § 301 SGB V bzw. § 21 KHEntgG übermittelt
- Die Aufrechterhaltung der Homöostase für die postmortale Organspende ist im Kode enthalten
Übernommen von 5-554: Nephrektomie
Hinweise
- Eine gleichzeitig durchgeführte radikale paraaortale Lymphadenektomie ist zusätzlich zu kodieren 5-407.2
Übernommen von 5-55: Operationen an der Niere
Exklusionen
- Operationen an den Nierengefäßen 5-38 5-39
- (Perkutan-)transluminale Gefäßinterventionen 8-836 ff.
- Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie von Harnsteinen 8-110 ff.
- Therapeutische perkutane Punktion der Niere 8-155.0 und des Nierenbeckens 8-155.1
Übernommen von 5-55...5-59: Operationen an den Harnorganen
Hinweise
- Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-984
- Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-985 ff.
- Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-986 ff.
- Die Anwendung eines OP-Roboters ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-987 ff.
- Die Durchführung einer Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren 5-981
- Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren 5-982 ff.
- Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-983
- Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren 5-995
- Die Anwendung fluoreszenzgestützter Resektionsverfahren ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-989
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