5-77

OPS 2026

Andere Operationen an Gesichtsschädelknochen

OPS-Hinweise

  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Untergeordnete Codes

  • 5-770 – Inzision (Osteotomie), lokale Exzision und Destruktion (von erkranktem Gewebe) eines Gesichtsschädelknochens
  • 5-771 – Partielle und totale Resektion eines Gesichtsschädelknochens
  • 5-772 – Partielle und totale Resektion der Mandibula
  • 5-773 – Arthroplastik am Kiefergelenk
  • 5-774 – Plastische Rekonstruktion und Augmentation der Maxilla
  • 5-775 – Plastische Rekonstruktion und Augmentation der Mandibula
  • 5-776 – Osteotomie zur Verlagerung des Untergesichtes
  • 5-777 – Osteotomie zur Verlagerung des Mittelgesichtes
  • 5-778 – Rekonstruktion der Weichteile im Gesicht
  • 5-779 – Andere Operationen an Kiefergelenk und Gesichtsschädelknochen
  • 5-77a – Implantatversorgung für die Rekonstruktion mit Gesichtsepithesen
  • 5-77b – Knochentransplantation und -transposition an Kiefer- und Gesichtsschädelknochen

Geschwistercodes

  • 5-76 – Operationen bei Gesichtsschädelfrakturen

Hinweise

  • Die Entnahme eines Transplantates zur mikrovaskulären Anastomosierung ist gesondert zu kodieren 5-858 ff.

Übernommen von 5-76...5-77: Operationen an Kiefer- und Gesichtsschädelknochen

Hinweise

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-984
  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-985 ff.
  • Die Anwendung eines OP-Roboters ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-987 ff.
  • Die Anwendung eines Navigationssystems ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-988 ff.
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren 5-981
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren 5-982 ff.
  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-983
  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren 5-995

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