5-86a.2

OPS 2026

Computergestützte Planung von Operationen an den Extremitätenknochen

OPS-Hinweise

  • Zusatzkode — nur zusätzlich zu einem Primärkode
  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Untergeordnete Codes

  • 5-86a.20 – Ohne Verwendung von patientenindividuell hergestelltem Implantat oder Zielinstrumentarium
  • 5-86a.21 – Mit Verwendung von patientenindividuell hergestelltem Implantat
  • 5-86a.22 – Mit Verwendung von patientenindividuell hergestelltem Zielinstrumentarium
  • 5-86a.23 – Mit Verwendung von patientenindividuell hergestelltem Implantat und Zielinstrumentarium

Geschwistercodes

  • 5-86a.0 – Einzeitige Mehrfacheingriffe an Mittelhand- und/oder Fingerstrahlen
  • 5-86a.1 – Einzeitige Mehrfacheingriffe an Mittelfuß- und/oder Zehenstrahlen
  • 5-86a.3 – Augmentation von Osteosynthesematerial
  • 5-86a.4 – Computergestützte intraoperative biomechanische Ausrichtung des Implantates

Übernommen von 5-86a: Zusatzinformationen zu Operationen an den Bewegungsorganen

Hinweise

  • Diese Kodes sind Zusatzkodes. Die durchgeführten Eingriffe sind gesondert zu kodieren

Übernommen von 5-86: Replantation, Exartikulation und Amputation von Extremitäten, andere Operationen an den Bewegungsorganen und Zusatzinformationen zu Operationen an den Bewegungsorganen

Inklusionen

  • Operationen bei kongenitalen Anomalien des Fußes
  • Operationen bei anderen kongenitalen Anomalien des Bewegungsapparates
  • Andere Operationen an den Bewegungsorganen

Hinweise

  • Aufwendige Gipsverbände sind gesondert zu kodieren 8-310 ff.

Übernommen von 5-78...5-86: Operationen an den Bewegungsorganen

Hinweise

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-984
  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-985 ff.
  • Die Anwendung von minimalinvasiver Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-986 ff.
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren 5-981
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren 5-982 ff.
  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-983
  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren 5-995
  • Die Anwendung eines OP-Roboters ist zusätzlich zu kodieren 5-987 ff.
  • Die Anwendung eines Navigationssystems ist zusätzlich zu kodieren 5-988 ff.
  • Die Art des verwendeten Knorpelersatz-, Knochenersatz- und Osteosynthesematerials ist zusätzlich zu kodieren, sofern dieses nicht schon im Kode selbst enthalten ist 5-931 ff.

Teil von: 5-86a: Zusatzinformationen zu Operationen an den Bewegungsorganen › 5-86: Replantation, Exartikulation und Amputation von Extremitäten, andere Operationen an den Bewegungsorganen und Zusatzinformationen zu Operationen an den Bewegungsorganen › 5-78...5-86: Operationen an den Bewegungsorganen › 5: OPERATIONEN