5-921

OPS 2026

Chirurgische Wundtoilette [Wunddebridement] und Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut bei Verbrennungen und Verätzungen

OPS-Hinweise

  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Untergeordnete Codes

Geschwistercodes

  • 5-920 – Inzision an Haut und Unterhaut bei Verbrennungen und Verätzungen
  • 5-922 – Wunddebridement an Muskel, Sehne und Faszie bei Verbrennungen und Verätzungen
  • 5-923 – Temporäre Weichteildeckung bei Verbrennungen und Verätzungen
  • 5-924 – Freie Hauttransplantation und Lappenplastik an Haut und Unterhaut bei Verbrennungen und Verätzungen, Entnahmestelle
  • 5-925 – Freie Hauttransplantation und Lappenplastik an Haut und Unterhaut bei Verbrennungen und Verätzungen, Empfängerstelle
  • 5-926 – Lokale Lappenplastik an Haut und Unterhaut bei Verbrennungen und Verätzungen
  • 5-927 – Kombinierte plastische Eingriffe an Haut und Unterhaut bei Verbrennungen und Verätzungen
  • 5-928 – Primärer Wundverschluss der Haut und Revision einer Hautplastik bei Verbrennungen und Verätzungen
  • 5-929 – Andere Operationen bei Verbrennungen und Verätzungen

Inklusionen

  • Entfernung von infiziertem Gewebe
  • Narbenkorrektur

Exklusionen

  • Wunddebridement bei Verbrennungen, auf Muskel, Sehne oder Faszie beschränkt 5-922.0 5-922.1 5-922.2
  • Operationen am Nagelorgan 5-898 ff.
  • Schichtenübergreifendes Wunddebridement bei Verbrennungen 5-922.3

Hinweise

  • Das Anlegen eines Verbandes ist gesondert zu kodieren 8-191 ff.
  • Die Lokalisation ist in der 6. Stelle nach der Liste vor Kode 5-920 zu kodieren

Übernommen von 5-92: Operationen an Haut und Unterhaut bei Verbrennungen und Verätzungen

Exklusionen

  • Operationen am Nagelorgan bei Verbrennungen 5-898 ff.

Übernommen von 5-89...5-92: Operationen an Haut und Unterhaut

Hinweise

  • Die Anwendung mikrochirurgischer Technik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-984
  • Die Anwendung von Lasertechnik ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-985 ff.
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung einer Mehrfachverletzung ist zusätzlich zu kodieren 5-981
  • Die Durchführung der Operation im Rahmen der Versorgung eines Polytraumas ist zusätzlich zu kodieren 5-982 ff.
  • Die Durchführung einer Reoperation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, zusätzlich zu kodieren 5-983
  • Der vorzeitige Abbruch einer Operation ist zusätzlich zu kodieren 5-995

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