5-930.21

OPS 2026

Nicht AB0-kompatibel

OPS-Hinweise

  • Zusatzkode — nur zusätzlich zu einem Primärkode
  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Geschwistercodes

Übernommen von 5-93...5-99: Zusatzinformationen zu Operationen

Hinweise

  • Die folgenden Positionen sind ausschließlich zur Kodierung von Zusatzinformationen zu Operationen zu benutzen, sofern sie nicht schon im Kode selbst enthalten sind. Sie sind zusätzlich zu Operationen und bei Vorliegen entsprechender Hinweise bei den Primärkodes in Kapitel 8 zu nicht operativen therapeutischen Maßnahmen anzugeben. Sie dürfen nicht als selbständige Kodes benutzt werden und sind nur im Sinne einer Zusatzkodierung zulässig

Synonyme

  • Allogenes nicht AB0-kompatibles Implantat (Zusatzkode)
  • Allogenes nicht AB0-kompatibles Transplantat (Zusatzkode)

Verweise auf diesen Code

  • 5-504 (Hinweise): Bei nicht AB0-kompatibler Transplantation ist der Kode 5-930.21 zusätzlich anzugeben
  • 5-555 (Hinweise): Bei nicht AB0-kompatibler Transplantation ist der Kode 5-930.21 zusätzlich anzugeben

Teil von: 5-930.2: Allogen › 5-930: Art des Transplantates oder Implantates › 5-93: Angaben zum Transplantat und zu verwendeten Materialien und Osteosyntheseverfahren › 5-93...5-99: Zusatzinformationen zu Operationen › 5: OPERATIONEN