5-931.1

OPS 2026

(Teil-)resorbierbares Material

OPS-Hinweise

  • Zusatzkode — nur zusätzlich zu einem Primärkode
  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Geschwistercodes

Inklusionen

  • Magnesium, Composite-Material

Übernommen von 5-93...5-99: Zusatzinformationen zu Operationen

Hinweise

  • Die folgenden Positionen sind ausschließlich zur Kodierung von Zusatzinformationen zu Operationen zu benutzen, sofern sie nicht schon im Kode selbst enthalten sind. Sie sind zusätzlich zu Operationen und bei Vorliegen entsprechender Hinweise bei den Primärkodes in Kapitel 8 zu nicht operativen therapeutischen Maßnahmen anzugeben. Sie dürfen nicht als selbständige Kodes benutzt werden und sind nur im Sinne einer Zusatzkodierung zulässig

Synonyme

  • Verwendung von Composite-Material als Knochenersatzmaterial (Zusatzkode)
  • Verwendung von Composite-Material als Knorpelersatzmaterial (Zusatzkode)
  • Verwendung von Composite-Material als Osteosynthesematerial (Zusatzkode)
  • Verwendung von Magnesium als Knochenersatzmaterial (Zusatzkode)
  • Verwendung von Magnesium als Knorpelersatzmaterial (Zusatzkode)
  • Verwendung von Magnesium als Osteosynthesematerial (Zusatzkode)
  • Verwendung von resorbierbarem Knochenersatzmaterial (Zusatzkode)
  • Verwendung von resorbierbarem Knorpelersatzmaterial (Zusatzkode)
  • Verwendung von resorbierbarem Osteosynthesematerial (Zusatzkode)
  • Verwendung von teilresorbierbarem Knochenersatzmaterial (Zusatzkode)
  • Verwendung von teilresorbierbarem Knorpelersatzmaterial (Zusatzkode)
  • Verwendung von teilresorbierbarem Osteosynthesematerial (Zusatzkode)

Teil von: 5-931: Art des verwendeten Knorpelersatz-, Knochenersatz- und Osteosynthesematerials › 5-93: Angaben zum Transplantat und zu verwendeten Materialien und Osteosyntheseverfahren › 5-93...5-99: Zusatzinformationen zu Operationen › 5: OPERATIONEN