5-936.2OPS 2026
Herstellungserlaubnis nach § 13 Abs. 4 Arzneimittelgesetz
Geschwistercodes
Hinweise
- Dieser Zusatzkode ist für die Verwendung von Gentherapeutika, somatischen Zelltherapeutika und biotechnologisch bearbeiteten Gewebeprodukten (Tissue-Engineering-Produkte) anzugeben, die im Krankenhaus hergestellt, aber nicht nach § 4b Abs. 3 Arzneimittelgesetz an andere abgegeben werden
Übernommen von 5-936: Verwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien
Inklusionen
- Chondrozyten-Präparate, CAR-T-Zellen
Übernommen von 5-93...5-99: Zusatzinformationen zu Operationen
Hinweise
- Die folgenden Positionen sind ausschließlich zur Kodierung von Zusatzinformationen zu Operationen zu benutzen, sofern sie nicht schon im Kode selbst enthalten sind. Sie sind zusätzlich zu Operationen und bei Vorliegen entsprechender Hinweise bei den Primärkodes in Kapitel 8 zu nicht operativen therapeutischen Maßnahmen anzugeben. Sie dürfen nicht als selbständige Kodes benutzt werden und sind nur im Sinne einer Zusatzkodierung zulässig
Synonyme
- Verwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien mit Herstellungserlaubnis nach § 13 Abs. 4 Arzneimittelgesetz (Zusatzkode)
Teil von: 5-936: Verwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien › 5-93: Angaben zum Transplantat und zu verwendeten Materialien und Osteosyntheseverfahren › 5-93...5-99: Zusatzinformationen zu Operationen › 5: OPERATIONEN