5-936.2

OPS 2026

Herstellungserlaubnis nach § 13 Abs. 4 Arzneimittelgesetz

OPS-Hinweise

  • Zusatzkode — nur zusätzlich zu einem Primärkode
  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Geschwistercodes

Hinweise

  • Dieser Zusatzkode ist für die Verwendung von Gentherapeutika, somatischen Zelltherapeutika und biotechnologisch bearbeiteten Gewebeprodukten (Tissue-Engineering-Produkte) anzugeben, die im Krankenhaus hergestellt, aber nicht nach § 4b Abs. 3 Arzneimittelgesetz an andere abgegeben werden

Übernommen von 5-936: Verwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien

Inklusionen

  • Chondrozyten-Präparate, CAR-T-Zellen

Übernommen von 5-93...5-99: Zusatzinformationen zu Operationen

Hinweise

  • Die folgenden Positionen sind ausschließlich zur Kodierung von Zusatzinformationen zu Operationen zu benutzen, sofern sie nicht schon im Kode selbst enthalten sind. Sie sind zusätzlich zu Operationen und bei Vorliegen entsprechender Hinweise bei den Primärkodes in Kapitel 8 zu nicht operativen therapeutischen Maßnahmen anzugeben. Sie dürfen nicht als selbständige Kodes benutzt werden und sind nur im Sinne einer Zusatzkodierung zulässig

Synonyme

  • Verwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien mit Herstellungserlaubnis nach § 13 Abs. 4 Arzneimittelgesetz (Zusatzkode)

Teil von: 5-936: Verwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien › 5-93: Angaben zum Transplantat und zu verwendeten Materialien und Osteosyntheseverfahren › 5-93...5-99: Zusatzinformationen zu Operationen › 5: OPERATIONEN