5-93b.d

OPS 2026

Durch internes Verlängerungs- oder Knochentransportsystem

OPS-Hinweise

  • Zusatzkode — nur zusätzlich zu einem Primärkode
  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Untergeordnete Codes

Geschwistercodes

  • 5-93b.0 – Durch Schraube
  • 5-93b.1 – Durch Draht oder Zuggurtung/Cerclage
  • 5-93b.2 – Durch Platte
  • 5-93b.3 – Durch Winkelplatte/Kondylenplatte
  • 5-93b.4 – Durch dynamische Kompressionsschraube
  • 5-93b.5 – Durch Marknagel mit Gelenkkomponente
  • 5-93b.6 – Durch Marknagel
  • 5-93b.7 – Durch Verriegelungsnagel
  • 5-93b.8 – Durch Fixateur externe
  • 5-93b.9 – Durch Materialkombinationen
  • 5-93b.a – Durch Transfixationsnagel
  • 5-93b.b – Durch (Blount-)Klammern
  • 5-93b.c – Durch intramedullären Draht
  • 5-93b.e – Durch winkelstabile Platte
  • 5-93b.f – Durch Ringfixateur
  • 5-93b.g – Durch Bewegungsfixateur
  • 5-93b.h – Durch Transfixationsschraube
  • 5-93b.j – Durch winkelstabile Platte mit integriertem Band
  • 5-93b.x – Sonstige
  • 5-93b.y – N.n.bez.

Übernommen von 5-93b: Osteosyntheseverfahren

Exklusionen

  • Osteosynthese einer Fraktur 5-79
  • Osteosynthese an der Wirbelsäule 5-83b ff.
  • Einbringen von Fixationsmaterial am Knochen bei Operationen am Weichteilgewebe 5-869.2
  • Revision von Osteosynthesematerial mit Reosteosynthese 5-78a ff.

Hinweise

  • Für die Definition und Zuordnung der Osteosyntheseverfahren siehe die Hinweise unter 5-79
  • Eine durchgeführte Knochentransplantation ist gesondert zu kodieren 5-784 ff.
  • Bei Verfahrenswechsel oder Wechsel von Teilen des Osteosynthesematerials sind die Entfernung des Osteosynthesematerials mit einem Kode aus 5-787 ff. und die erneute Osteosynthese mit einem Kode aus 5-78a ff. oder bei Reposition einer Fraktur mit einem Kode aus 5-79 zu kodieren
  • Die Augmentation von Osteosynthesematerial ist zusätzlich zu kodieren 5-86a.3

Übernommen von 5-93...5-99: Zusatzinformationen zu Operationen

Hinweise

  • Die folgenden Positionen sind ausschließlich zur Kodierung von Zusatzinformationen zu Operationen zu benutzen, sofern sie nicht schon im Kode selbst enthalten sind. Sie sind zusätzlich zu Operationen und bei Vorliegen entsprechender Hinweise bei den Primärkodes in Kapitel 8 zu nicht operativen therapeutischen Maßnahmen anzugeben. Sie dürfen nicht als selbständige Kodes benutzt werden und sind nur im Sinne einer Zusatzkodierung zulässig

Teil von: 5-93b: Osteosyntheseverfahren › 5-93: Angaben zum Transplantat und zu verwendeten Materialien und Osteosyntheseverfahren › 5-93...5-99: Zusatzinformationen zu Operationen › 5: OPERATIONEN