8-173.1

OPS 2026

Pleurahöhle

OPS-Hinweise

  • Einmalkode — nur einmal pro stationären Aufenthalt
  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Untergeordnete Codes

Geschwistercodes

Hinweise

  • Bei kontinuierlichen Spülungen der Pleurahöhle ist für jeden Tag eine Spülung zu zählen. Diskontinuierliche Spülungen sind immer dann einzeln zu zählen, wenn zwischen 2 Spülungen ein zeitlicher Abstand von mindestens 4 Stunden liegt

Übernommen von 8-173: Therapeutische Spülung (Lavage) der Lunge und der Pleurahöhle

Exklusionen

  • Bronchiallavage

Hinweise

  • Die Verwendung eines Einmal-Tracheobronchoskops ist zusätzlich zu kodieren 5-33a.2

Übernommen von 8-17: Spülung (Lavage)

Exklusionen

  • Spülung des Magens 8-120
  • Spülung des Darmes 8-121
  • Spülung der Harnblase 8-132.1 8-132.2 8-132.3

Hinweise

  • Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben

Verweise auf diesen Code

  • 8-144 (Hinweise): Therapeutische Spülungen der Pleurahöhle sind gesondert zu kodieren 8-173.1 ff.
  • 8-179.3 (Exklusionen): Therapeutische Spülung von Pleurahöhle, Bauchraum, Retroperitoneum und Gelenken 8-173.1 ff. 8-176 ff. 8-177 ff. 8-178 ff.

Teil von: 8-173: Therapeutische Spülung (Lavage) der Lunge und der Pleurahöhle › 8-17: Spülung (Lavage) › 8-14...8-17: Therapeutische Katheterisierung, Aspiration, Punktion und Spülung › 8: NICHT OPERATIVE THERAPEUTISCHE MASSNAHMEN