8-190.3

OPS 2026

Kontinuierliche Sogbehandlung mit sonstigen Systemen bei einer Vakuumtherapie

OPS-Hinweise

  • Einmalkode — nur einmal pro stationären Aufenthalt
  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Untergeordnete Codes

Geschwistercodes

  • 8-190.2 – Kontinuierliche Sogbehandlung mit Pumpensystem bei einer Vakuumtherapie
  • 8-190.4 – Kontinuierliche Sogbehandlung mit Pumpensystem bei einer Vakuumtherapie nach chirurgischem Wundverschluss (zur Prophylaxe von Komplikationen)

Inklusionen

  • Anlage oder Wechsel eines Systems zur Vakuumtherapie ohne Operationsbedingungen und Anästhesie
  • Wechsel des Sogsystems
  • Sogerzeugung durch Unterdruckflasche
  • Kontinuierliche Sogbehandlung mit sonstigen Systemen bei einer Vakuumtherapie bei offener Wunde

Hinweise

  • Die operative Anlage oder der Wechsel des Vakuumtherapie-Systems ist gesondert zu kodieren 5-916.a ff.
  • Für die kontinuierliche Sogbehandlung sind nur die Zeiten zu berechnen, in denen der Patient stationär behandelt wurde

Übernommen von 8-190: Spezielle Verbandstechniken

Hinweise

  • Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
  • Bei wiederholter Anwendung von Vakuumtherapien gleicher Technik an denselben oder ggf. auch an unterschiedlichen Lokalisationen sind die Zeiten zu addieren und nach der Dauer zu kodieren. Kommen Vakuumtherapien unterschiedlicher Technik zur Anwendung, ist jede Technik gesondert nach der Dauer zu kodieren (z.B. ein Kode aus 8-190.2 ff. und ein Kode aus 8-190.3 ff. )

Verweise auf diesen Code

  • 5-916.a (Hinweise): Die Dauer der Anwendung der Vakuumtherapie ist gesondert zu kodieren 8-190.2 ff. 8-190.3 ff.
  • 8-190 (Hinweise): Bei wiederholter Anwendung von Vakuumtherapien gleicher Technik an denselben oder ggf. auch an unterschiedlichen Lokalisationen sind die Zeiten zu addieren und nach der Dauer zu kodieren. Kommen Vakuu

Teil von: 8-190: Spezielle Verbandstechniken › 8-19: Verbände und Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut › 8-19...8-19: Verbände › 8: NICHT OPERATIVE THERAPEUTISCHE MASSNAHMEN