8-211

OPS 2026

Redressierende Verfahren

OPS-Hinweise

  • Einmalkode — nur einmal pro stationären Aufenthalt
  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Geschwistercodes

Inklusionen

  • Redression mit Orthesenhilfe, Redression durch rasche Wechsel von Gipsverbänden

Hinweise

  • Die durchgeführte Immobilisation (Gipsverband, andere Stützverbände oder Schienen) sowie das Anlegen der Orthesen ist im Kode enthalten. Aufwendige Gipsverbände sind gesondert zu kodieren 8-310 ff.

Übernommen von 8-21: Forcierte Korrektur von Adhäsionen und Deformitäten

Hinweise

  • Bei Durchführung in Allgemeinanästhesie ist diese zusätzlich zu kodieren 8-90
  • Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben

Teil von: 8-21: Forcierte Korrektur von Adhäsionen und Deformitäten › 8-20...8-22: Geschlossene Reposition und Korrektur von Deformitäten › 8: NICHT OPERATIVE THERAPEUTISCHE MASSNAHMEN