8-522.1

OPS 2026

Telekobaltgerät 3 bis 4 Bestrahlungsfelder

OPS-Hinweise

  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Geschwistercodes

  • 8-522.0 – Telekobaltgerät bis zu 2 Bestrahlungsfelder
  • 8-522.2 – Telekobaltgerät mehr als 4 Bestrahlungsfelder oder 3D-geplante Bestrahlung
  • 8-522.3 – Linearbeschleuniger bis zu 6 MeV Photonen oder schnelle Elektronen, bis zu 2 Bestrahlungsfelder
  • 8-522.6 – Linearbeschleuniger mehr als 6 MeV Photonen oder schnelle Elektronen, bis zu 2 Bestrahlungsfelder
  • 8-522.9 – Linearbeschleuniger, intensitätsmodulierte Radiotherapie
  • 8-522.a – Linearbeschleuniger bis zu 6 MeV Photonen oder schnelle Elektronen, mehr als 2 Bestrahlungsfelder
  • 8-522.b – Linearbeschleuniger bis zu 6 MeV Photonen oder schnelle Elektronen, 3D-geplante Bestrahlung
  • 8-522.c – Linearbeschleuniger mehr als 6 MeV Photonen oder schnelle Elektronen, mehr als 2 Bestrahlungsfelder
  • 8-522.d – Linearbeschleuniger mehr als 6 MeV Photonen oder schnelle Elektronen, 3D-geplante Bestrahlung
  • 8-522.x – Sonstige
  • 8-522.y – N.n.bez.

Übernommen von 8-52: Strahlentherapie

Hinweise

  • Die Strahlentherapie beinhaltet die regelmäßige Dokumentation mit geeigneten Systemen (Film, Portal-Imaging-System)
  • Jede Fraktion ist einzeln zu kodieren. Eine Fraktion umfasst alle Einstellungen und Bestrahlungsfelder für die Bestrahlung eines Zielvolumens. Ein Zielvolumen ist das Körpervolumen, welches ohne Patientenumlagerung oder Tischverschiebung über zweckmäßige Feldanordnungen erfasst und mit einer festgelegten Dosis nach einem bestimmten Dosiszeitmuster bestrahlt werden kann
  • Eine oder mehrere simultan-integrierte Boost-Bestrahlungen sind zusätzlich zu kodieren 8-52e
  • Die Bestrahlungssimulation 8-528 ff. und die Bestrahlungsplanung 8-529 ff. sind gesondert zu kodieren

Synonyme

  • Hochvoltstrahlentherapie an 3 bis 4 Bestrahlungsfeldern mit Telekobaltgerät

Teil von: 8-522: Hochvoltstrahlentherapie › 8-52: Strahlentherapie › 8-52...8-54: Strahlentherapie, nuklearmedizinische Therapie und Chemotherapie › 8: NICHT OPERATIVE THERAPEUTISCHE MASSNAHMEN