8-523.03

OPS 2026

Zerebral, nicht koplanare Bestrahlungstechnik ohne intrafraktionelle Verifikation

OPS-Hinweise

  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Geschwistercodes

  • 8-523.02 – Zerebral, koplanare Bestrahlungstechnik
  • 8-523.04 – Zerebral, nicht koplanare Bestrahlungstechnik mit intrafraktioneller Verifikation
  • 8-523.05 – Extrazerebral, koplanare Bestrahlungstechnik
  • 8-523.06 – Extrazerebral, nicht koplanare Bestrahlungstechnik ohne intrafraktionelle Verifikation
  • 8-523.07 – Extrazerebral, nicht koplanare Bestrahlungstechnik mit intrafraktioneller Verifikation

Übernommen von 8-52: Strahlentherapie

Hinweise

  • Die Strahlentherapie beinhaltet die regelmäßige Dokumentation mit geeigneten Systemen (Film, Portal-Imaging-System)
  • Jede Fraktion ist einzeln zu kodieren. Eine Fraktion umfasst alle Einstellungen und Bestrahlungsfelder für die Bestrahlung eines Zielvolumens. Ein Zielvolumen ist das Körpervolumen, welches ohne Patientenumlagerung oder Tischverschiebung über zweckmäßige Feldanordnungen erfasst und mit einer festgelegten Dosis nach einem bestimmten Dosiszeitmuster bestrahlt werden kann
  • Eine oder mehrere simultan-integrierte Boost-Bestrahlungen sind zusätzlich zu kodieren 8-52e
  • Die Bestrahlungssimulation 8-528 ff. und die Bestrahlungsplanung 8-529 ff. sind gesondert zu kodieren

Synonyme

  • Einzeitige zerebrale stereotaktische Hochvoltbestrahlung mit nicht koplanarer Bestrahlungstechnik ohne intrafraktionelle Verifikation

Teil von: 8-523.0: Stereotaktische Bestrahlung, einzeitig › 8-523: Andere Hochvoltstrahlentherapie › 8-52: Strahlentherapie › 8-52...8-54: Strahlentherapie, nuklearmedizinische Therapie und Chemotherapie › 8: NICHT OPERATIVE THERAPEUTISCHE MASSNAHMEN