8-523.42

OPS 2026

Gesamtdosis 10 Gy oder mehr

OPS-Hinweise

  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Geschwistercodes

  • 8-523.40 – Gesamtdosis unter 4 Gy
  • 8-523.41 – Gesamtdosis 4 Gy bis unter 10 Gy

Übernommen von 8-523.4: Ganzkörperbestrahlung

Hinweise

  • Bei Abschirmung von Lunge und/oder Leber ist für die Kodierung die Gesamtdosis außerhalb der abgeschirmten Bereiche entscheidend

Übernommen von 8-52: Strahlentherapie

Hinweise

  • Die Strahlentherapie beinhaltet die regelmäßige Dokumentation mit geeigneten Systemen (Film, Portal-Imaging-System)
  • Jede Fraktion ist einzeln zu kodieren. Eine Fraktion umfasst alle Einstellungen und Bestrahlungsfelder für die Bestrahlung eines Zielvolumens. Ein Zielvolumen ist das Körpervolumen, welches ohne Patientenumlagerung oder Tischverschiebung über zweckmäßige Feldanordnungen erfasst und mit einer festgelegten Dosis nach einem bestimmten Dosiszeitmuster bestrahlt werden kann
  • Eine oder mehrere simultan-integrierte Boost-Bestrahlungen sind zusätzlich zu kodieren 8-52e
  • Die Bestrahlungssimulation 8-528 ff. und die Bestrahlungsplanung 8-529 ff. sind gesondert zu kodieren

Synonyme

  • Ganzkörperbestrahlung mit einer Gesamtdosis von mehr als 10 Gy

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