8-526.2

OPS 2026

Konstruktion und Applikation von Augenapplikatoren

OPS-Hinweise

  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Geschwistercodes

  • 8-526.0 – Konstruktion und Applikation von oberflächlichen radioaktiven Moulagen
  • 8-526.1 – Konstruktion und Applikation von nicht auf der Körperoberfläche verwendeten Applikatoren
  • 8-526.x – Sonstige
  • 8-526.y – N.n.bez.

Übernommen von 8-526: Radioaktive Moulagen

Hinweise

  • Fachspezifische Maßnahmen sind gesondert zu kodieren (Kap. 5)

Übernommen von 8-52: Strahlentherapie

Hinweise

  • Die Strahlentherapie beinhaltet die regelmäßige Dokumentation mit geeigneten Systemen (Film, Portal-Imaging-System)
  • Jede Fraktion ist einzeln zu kodieren. Eine Fraktion umfasst alle Einstellungen und Bestrahlungsfelder für die Bestrahlung eines Zielvolumens. Ein Zielvolumen ist das Körpervolumen, welches ohne Patientenumlagerung oder Tischverschiebung über zweckmäßige Feldanordnungen erfasst und mit einer festgelegten Dosis nach einem bestimmten Dosiszeitmuster bestrahlt werden kann
  • Eine oder mehrere simultan-integrierte Boost-Bestrahlungen sind zusätzlich zu kodieren 8-52e
  • Die Bestrahlungssimulation 8-528 ff. und die Bestrahlungsplanung 8-529 ff. sind gesondert zu kodieren

Synonyme

  • Konstruktion und Applikation von radioaktiven Augenapplikatoren

Teil von: 8-526: Radioaktive Moulagen › 8-52: Strahlentherapie › 8-52...8-54: Strahlentherapie, nuklearmedizinische Therapie und Chemotherapie › 8: NICHT OPERATIVE THERAPEUTISCHE MASSNAHMEN