8-530.1x

OPS 2026

Sonstige

OPS-Hinweise

  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Geschwistercodes

  • 8-530.10 – Therapie mit Alphastrahlung emittierenden Radionukliden
  • 8-530.11 – Therapie mit Betastrahlung emittierenden Radionukliden

Übernommen von 8-530.1: Therapie mit offenen Radionukliden bei Knochenmetastasen

Inklusionen

  • Schmerztherapie

Übernommen von 8-530: Therapie mit offenen Radionukliden

Hinweise

  • Eine Therapie gilt dann als abgeschlossen, wenn eine Verteilungsszintigraphie (falls physikalisch möglich) zur Dokumentation der Therapieaktivitätsverteilung und regelmäßige Dosisleistungsmessungen (falls physikalisch möglich) bis zum Erreichen des gesetzlichen Grenzwertes durchgeführt wurden (Ausnahme 8-530.c ff. )
  • Die Verteilungsszintigraphie ist gesondert zu kodieren 3-70c.1 ff.
  • Eine Dosimetrie von Tumorherden und Referenzorganen ist zusätzlich zu kodieren 8-539.0 ff.
  • Bei mehrfacher Durchführung einer Therapie mit offenen Radionukliden während eines stationären Aufenthaltes ist für jede Durchführung der Therapie ein Kode anzugeben

Teil von: 8-530.1: Therapie mit offenen Radionukliden bei Knochenmetastasen › 8-530: Therapie mit offenen Radionukliden › 8-53: Nuklearmedizinische Therapie › 8-52...8-54: Strahlentherapie, nuklearmedizinische Therapie und Chemotherapie › 8: NICHT OPERATIVE THERAPEUTISCHE MASSNAHMEN