8-544

OPS 2026

Hochgradig komplexe und intensive Blockchemotherapie

OPS-Hinweise

  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Geschwistercodes

  • 8-541 – Instillation von und lokoregionale Therapie mit zytotoxischen Materialien und Immunmodulatoren
  • 8-542 – Nicht komplexe Chemotherapie
  • 8-543 – Mittelgradig komplexe und intensive Blockchemotherapie
  • 8-546 – Hypertherme Chemotherapie
  • 8-547 – Andere Immuntherapie
  • 8-548 – Hochaktive antiretrovirale Therapie [HAART]
  • 8-549 – Perkutane geschlossene Organperfusion mit Chemotherapeutika

Exklusionen

  • Intrathekale Zytostatikainjektion 8-541.0
  • Einnahme oraler Zytostatika
  • Gabe von Steroiden
  • Gabe von Antikörpern 8-547 ff.
  • Therapieblöcke mit 5-FU-Dauerinfusion und/oder Decitabin und/oder Azacitidin und/oder niedrig dosiertem ARA-C 8-543 ff.

Hinweise

  • Es werden mindestens 2 Substanzen (Zytostatika, Inhibitoren) innerhalb eines Therapieblocks von mindestens 5 Tagen Dauer subkutan oder intravenös verabfolgt oder eines der folgenden Protokolle angewendet:
  • Bei Kindern und Jugendlichen: Blöcke HR-1, HR-2, HR-3, F1, F2, R1, R2; Protokolle I, II oder III: Phase 1 oder 2 bei ALL
  • Bei Kindern und Jugendlichen: Blöcke SIA (F1 oder F2) oder SIB (Phase 1); SCA1 oder SCB1 (Phase 2), SCA2 oder SCB2 (Phase 3); SCA3-SCA7; SCB3 Part 1 oder 2, SCB4 Part 1 oder 2; Blöcke F1, F2, R1, R2; Protokoll II-Ida, Phase 1 oder 2; Clo/Cyc/Eto bei ALL-Rezidiven
  • Bei Kindern und Jugendlichen: Blöcke HAM, AIE, ADxE (Induktion), AI, AI/2-CDA (Konsolidierungstherapie), HD-ARA-C/ETO (HAE), FLAG, FLAG-L-DNR, Ida-FLAG, ARA-C/L-DNR bei AML
  • Bei Kindern und Jugendlichen: Kurs a, A4, A24, AA, AA24, AAZ1, AAZ2, AM, b, B4, B24, BB, BB24, BBZ1, BBZ2, BM, CC, Protokolle I, II oder III: Phase 1 oder 2 (a oder b) bei NHL
  • Bei Kindern und Jugendlichen: A1, A2, A3, B1, B2, B3, AV2, AV3, BV1, BV2, BV3, AM1, AM2, AM3, BM1, BM2, BM3, AMV2, AMV3, BMV1, BMV2, BMV3, CC, ICM und ICI bei NHL
  • Bei Kindern und Jugendlichen: Hochdosis-Methotrexat, mindestens 1,5 g/m 2 plus Leucovorin-Rescue, auch ohne 2. Substanz
  • Bei Erwachsenen: Induktionstherapie I oder II, Konsolidationstherapie I, Konsolidationstherapie II in high-risk oder very-high-risk ALL, Reinduktionstherapie I oder II bei ALL
  • Bei Erwachsenen: Block A, B oder C bei B-ALL, aggressiven Lymphomen und ZNS-Lymphomen bei Patienten vor dem vollendeten 60. Lebensjahr ("Bonner Protokoll"), BEAM, Dexa-BEAM bei NHL
  • Bei Erwachsenen: CLAEG, Ida-FLAG oder Mito-FLAG bei AML oder ALL
  • Bei Erwachsenen: AML-Induktion (A-EC, AIE, DA, LipDA, DA+Dasatinib, DAV, DNR, EC, HAM, IA, IAA, ICE, IC mit/ohne Clofarabin, IDAC, I-MAC, IVA, IVA+ATRA, IVA+Valproinsäure, IVA+Valproinsäure+ATRA, MAV, MAMAC, Mini-ICE, MTC)
  • Bei Erwachsenen: AML-Konsolidation (HAM, H-MAC, I-MAC, MAMAC, MHD-ARA-C/AMSA, MHD-ARA-C/Daunorubicin, MICE, NOVE)
  • Bei Erwachsenen: Hochdosis-Cytarabin, mindestens 1 g/m 2 als Einzeldosis und mindestens 6 g/m 2 kumulativ, auch ohne 2. Substanz
  • Bei Erwachsenen: Hochdosis-Methotrexat, mindestens 1,5 g/m 2 plus Leucovorin-Rescue, auch ohne 2. Substanz

Übernommen von 8-54: Zytostatische Chemotherapie, Immuntherapie und antiretrovirale Therapie

Inklusionen

  • Therapie mit Immunmodulatoren oder monoklonalen Antikörpern

Hinweise

  • Zytostatika, Inhibitoren, Antikörper und Supportivmedikamente mit einem eigenen Kode in Kapitel 6 Medikamente werden zusätzlich zu einem Kode aus 8-54 mit einem Kode aus 6-00 kodiert (Beispiele: Clofarabin, parenteral 6-003.j ff. , Filgrastim, parenteral 6-002.1 ff. , Rituximab 6-001.h ff. 6-001.j ff. alleine oder z.B. bei R-DHAP)
  • Die folgenden Hinweise sind nur für die Kodes 8-542 ff. , 8-543 ff. und 8-544 anzuwenden: Die Chemotherapie wird entsprechend der protokollgemäßen Dauer der während des stationären Aufenthaltes applizierten subkutanen oder intravenösen Chemotherapie kodiert. Maßgeblich zur Bemessung der zu kodierenden Dauer der Chemotherapie sind die im Chemotherapieprotokoll gemachten Tagesvorgaben. Individuell notwendig werdende Verzögerungen bleiben unberücksichtigt. Es zählen die Tage, an denen eine Chemotherapie appliziert wird. Bei Gaben über Nacht zählt nur der Tag, an dem die Gabe begonnen wurde. Pausen von maximal einem Tag Dauer werden nur mitgezählt, wenn sie regelhaft zum jeweiligen Chemotherapie-Protokoll gehören. Pausen ab zwei Tagen Dauer führen dazu, dass ein neuer Kode angegeben werden muss
  • Die folgenden Hinweise sind nur für die Kodes 8-542 ff. , 8-543 ff. und 8-544 anzuwenden: Jeder stationäre Aufenthalt und jeder Block ist einzeln zu kodieren
  • Die folgenden Hinweise sind nur für die Kodes 8-542 ff. , 8-543 ff. und 8-544 anzuwenden: Folgende Substanzen können gezählt werden: Alkylierende Substanzen
  • Die folgenden Hinweise sind nur für die Kodes 8-542 ff. , 8-543 ff. und 8-544 anzuwenden: Folgende Substanzen können gezählt werden: Antimetaboliten
  • Die folgenden Hinweise sind nur für die Kodes 8-542 ff. , 8-543 ff. und 8-544 anzuwenden: Folgende Substanzen können gezählt werden: Pflanzliche Alkaloide (mit Ausnahme von homöopathischen und anthroposophischen Mitteln und anderen pflanzlichen Mitteln)
  • Die folgenden Hinweise sind nur für die Kodes 8-542 ff. , 8-543 ff. und 8-544 anzuwenden: Folgende Substanzen können gezählt werden: Zytotoxische Antibiotika und verwandte Substanzen
  • Die folgenden Hinweise sind nur für die Kodes 8-542 ff. , 8-543 ff. und 8-544 anzuwenden: Folgende Substanzen können gezählt werden: Platin-haltige Verbindungen
  • Die folgenden Hinweise sind nur für die Kodes 8-542 ff. , 8-543 ff. und 8-544 anzuwenden: Folgende Substanzen können gezählt werden: Methylhydrazine
  • Die folgenden Hinweise sind nur für die Kodes 8-542 ff. , 8-543 ff. und 8-544 anzuwenden: Folgende Substanzen können gezählt werden: Amsacrin, Asparaginase und Derivate wie Pegaspargase, Pentostatin, Topotecan, Irinotecan, Arsentrioxid, Denileukin diftitox, Bortezomib, Vorinostat, Romidepsin, Eribulin, Aflibercept, Carfilzomib, Belinostat und Talimogen laherparepvec sowie neue antineoplastische Substanzen mit unterjähriger Zulassung, die bisher noch nicht berücksichtigt werden konnten, mit Ausnahme von zellulären Therapien und unter Berücksichtigung der Inklusiva und Exklusiva
  • Die folgenden Hinweise sind nur für die Kodes 8-542 ff. , 8-543 ff. und 8-544 anzuwenden: Jede Substanz der o.a. Liste wird einzeln gezählt, auch wenn mehrere Substanzen in einem Medikament als Kombination enthalten sind
  • Die folgenden Hinweise sind nur für die Kodes 8-542 ff. , 8-543 ff. und 8-544 anzuwenden: Es werden die verwendeten Substanzen und nicht die Einzelapplikationen gezählt
  • Die folgenden Hinweise sind nur für die Kodes 8-542 ff. , 8-543 ff. und 8-544 anzuwenden: Es zählen alle Substanzen, unabhängig davon, ob sie über alle zu berechnenden Tage verabreicht wurden oder über weniger Tage
  • Die folgenden Hinweise sind nur für die Kodes 8-542 ff. , 8-543 ff. und 8-544 anzuwenden: Fest an die Gabe von Substanzen gekoppelte Supportivmedikamente (z.B. Uromitexan nach Cyclophosphamid/Ifosfamid; Folinsäure nach Methotrexat), wirkungsverstärkende Substanzen (z.B. Leukovorin), Wachstumsfaktoren, Immunglobuline und Antikörper werden nicht als zusätzliche Substanzen gezählt

Synonyme

  • Hochgradig komplexe und intensive Blockchemotherapie

Verweise auf diesen Code

  • 8-54 (Hinweise): Die folgenden Hinweise sind nur für die Kodes 8-542 ff. , 8-543 ff. und 8-544 anzuwenden: Die Chemotherapie wird entsprechend der protokollgemäßen Dauer der während des stationären Aufenthaltes appliz
  • 8-547.4 (Hinweise): Bei Konjugaten aus einem monoklonalen Antikörper und einer zytotoxischen Substanz ist die zytotoxische Substanz im Kode enthalten und nicht gesondert unter 8-542 ff. bis 8-544 zu zählen

Teil von: 8-54: Zytostatische Chemotherapie, Immuntherapie und antiretrovirale Therapie › 8-52...8-54: Strahlentherapie, nuklearmedizinische Therapie und Chemotherapie › 8: NICHT OPERATIVE THERAPEUTISCHE MASSNAHMEN