8-553.4

OPS 2026

Mehr als 30 bis höchstens 40 Therapieeinheiten

OPS-Hinweise

  • Einmalkode — nur einmal pro stationären Aufenthalt
  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Geschwistercodes

  • 8-553.0 – 5 Therapieeinheiten
  • 8-553.1 – Mehr als 5 bis höchstens 10 Therapieeinheiten
  • 8-553.2 – Mehr als 10 bis höchstens 20 Therapieeinheiten
  • 8-553.3 – Mehr als 20 bis höchstens 30 Therapieeinheiten
  • 8-553.5 – Mehr als 40 bis höchstens 50 Therapieeinheiten
  • 8-553.6 – Mehr als 50 Therapieeinheiten

Übernommen von 8-553: Frührehabilitative Komplexbehandlung von Patienten mit Kopf-Hals-Tumoren

Inklusionen

  • Wiederholte Erhebung einzelner Assessmentbestandteile je nach Zustand des Patienten

Exklusionen

  • Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung 8-550 ff.
  • Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation 8-552 ff.
  • Fachübergreifende und andere Frührehabilitation 8-559 ff.
  • Physikalisch-medizinische Komplexbehandlung 8-563 ff.
  • Alleinige Durchführung eines Frührehabilitationsassessments von Patienten mit Kopf-Hals-Tumoren 1-775 ff.

Hinweise

  • Die Durchführung eines Frührehabilitationsassessments im Rahmen der frührehabilitativen Komplexbehandlung ist nicht gesondert zu kodieren
  • Strukturmerkmale: Multiprofessionelles, auf die Rehabilitation von Patienten mit Sprech-, Stimm-, Kau- und Schluckstörungen bei Kopf-Hals-Tumoren (z.B. bei Tumoren der Mundhöhle, des Epipharynx, des Oropharynx, des Hypopharynx, des Larynx und bei zervikalem CUP-Syndrom) spezialisiertes Frührehabilitationsteam mit Behandlungsleitung durch einen Facharzt für Phoniatrie und Pädaudiologie/Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen oder einen Facharzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde oder einen Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Der Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie muss über eine mindestens 3-jährige Erfahrung in der Frührehabilitation von Kopf-Hals-Tumor-Patienten verfügen. Zum Frührehabilitationsteam gehören mindestens ein Facharzt der Fachrichtungen, die die betreffenden Patienten onkologisch betreuen können, sowie mindestens ein Logopäde oder Sprachtherapeut oder Klinischer Linguist
  • Mindestmerkmale: Durchführung eines standardisierten Frührehabilitationsassessments entsprechend den Mindestmerkmalen des Kodes 1-775 zu Beginn der Behandlung
  • Mindestmerkmale: Wöchentliche Teambesprechung unter Beteiligung aller Berufsgruppen mit Dokumentation bisheriger Behandlungsergebnisse und weiterer Behandlungsziele (z.B. im Rahmen einer Tumorkonferenz)
  • Mindestmerkmale: Einsatz von mindestens einem der folgenden 3 Therapiebereiche: Logopädie/Sprachtherapie/Klinische Linguistik, Physiotherapie/Physikalische Therapie, Ernährungstherapie
  • Mindestmerkmale: Eine Therapieeinheit entspricht 30 Minuten. Die standardisierten Assessments werden als Therapieeinheiten gezählt, wenn sie mindestens 30 Minuten betragen

Übernommen von 8-55: Frührehabilitative Komplexbehandlung

Hinweise

  • Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben und darf nur solange verwendet werden, wie akutstationärer Behandlungsbedarf besteht

Synonyme

  • Frührehabilitative Komplexbehandlung von Patienten mit Kopf-Hals-Tumoren über mehr als 30 bis höchstens 40 Therapieeinheiten

Teil von: 8-553: Frührehabilitative Komplexbehandlung von Patienten mit Kopf-Hals-Tumoren › 8-55: Frührehabilitative Komplexbehandlung › 8-55...8-60: Frührehabilitative und physikalische Therapie › 8: NICHT OPERATIVE THERAPEUTISCHE MASSNAHMEN