8-631.0

OPS 2026

Nachprogrammierung eines implantierten Neurostimulators zur Hirnstimulation

OPS-Hinweise

  • Einmalkode — nur einmal pro stationären Aufenthalt
  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Geschwistercodes

  • 8-631.1 – Nachprogrammierung eines implantierten Neurostimulators zur Rückenmarkstimulation
  • 8-631.2 – Nachprogrammierung eines implantierten Neurostimulators zur peripheren Nervenstimulation
  • 8-631.3 – Einstellung eines Systems zur Hypoglossusnerv-Stimulation
  • 8-631.4 – Ersteinstellung eines Systems zur Phrenikusnerv-Stimulation
  • 8-631.5 – Anlegen oder Wechsel eines extrakorporalen Neurostimulators
  • 8-631.x – Sonstige
  • 8-631.y – N.n.bez.

Inklusionen

  • Mehrtägige stationäre Stimulator- und Medikamentenanpassung

Exklusionen

  • Bildgebung (Kap. 3)

Hinweise

  • Dieser Kode darf nur verwendet werden, wenn die folgenden Qualitätsstandards erfüllt werden: Quantitative Testung durch pharmakologische Stimulation mit klinischer Skalierung (ggf. mehrfach), neurologischer und neurophysiologischer Testung und Medikamentenanpassung
  • Dieser Kode darf nur verwendet werden, wenn die folgenden Qualitätsstandards erfüllt werden: Spezialisierte Physiotherapie, ggf. neuropsychologische und logopädische Behandlung

Übernommen von 8-631: Neurostimulation

Hinweise

  • Die Ersteinstellung nach Implantation ist, sofern nicht als eigener Kode angegeben, im Kode für die Implantation enthalten
  • Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben

Synonyme

  • Nachprogrammierung eines implantierten Neurostimulators zur Hirnstimulation

Teil von: 8-631: Neurostimulation › 8-63: Elektrostimulation des Nervensystems › 8-63...8-66: Elektrostimulation, Elektrotherapie und Dauer der Behandlung durch fokussierten Ultraschall › 8: NICHT OPERATIVE THERAPEUTISCHE MASSNAHMEN