8-711.20

OPS 2026

Bei Neugeborenen (1. bis 28. Lebenstag)

OPS-Hinweise

  • Einmalkode — nur einmal pro stationären Aufenthalt
  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Geschwistercodes

  • 8-711.21 – Bei Säuglingen (29. bis 365. Lebenstag)

Übernommen von 8-711.2: Assistierte Beatmung

Inklusionen

  • Synchronisierte intermittierende Überdruckbeatmung (S-IPPV)
  • Synchronisierte kontinuierliche Überdruckbeatmung (S-CPPV)
  • Intermittierende maschinelle Beatmung (IMV)

Übernommen von 8-71: Maschinelle Beatmung und Atemunterstützung über Maske oder Tubus und Beatmungsentwöhnung

Hinweise

  • Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben

Synonyme

  • Assistierte maschinelle Beatmung beim Neugeborenen
  • IMV beim Neugeborenen
  • Intermittierende maschinelle Beatmung beim Neugeborenen
  • S-CPPV beim Neugeborenen
  • S-IPPV beim Neugeborenen
  • Synchronisierte intermittierende Überdruckbeatmung beim Neugeborenen
  • Synchronisierte kontinuierliche Überdruckbeatmung beim Neugeborenen

Teil von: 8-711.2: Assistierte Beatmung › 8-711: Maschinelle Beatmung und Atemunterstützung bei Neugeborenen und Säuglingen › 8-71: Maschinelle Beatmung und Atemunterstützung über Maske oder Tubus und Beatmungsentwöhnung › 8-70...8-72: Maßnahmen für das Atmungssystem › 8: NICHT OPERATIVE THERAPEUTISCHE MASSNAHMEN