8-821.50

OPS 2026

Mit wiederverwendbarem und regenerierbarem Adsorber, Erstanwendung

OPS-Hinweise

  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Geschwistercodes

  • 8-821.51 – Mit wiederverwendbarem und regenerierbarem Adsorber, weitere Anwendung

Hinweise

  • Dieser Kode ist nur einmal pro therapeutischem Protokoll anzugeben. Jede weitere Anwendung des wiederverwendbaren und regenerierbaren Adsorbers ist gesondert zu kodieren 8-821.51

Übernommen von 8-821: Adsorption und verwandte Verfahren

Exklusionen

  • Adsorption zur Apherese von Lipoproteinen 8-822

Hinweise

  • Es ist jede durchgeführte (Immun-)Adsorption zu kodieren
  • Bei der spezifischen Adsorption werden ausschließlich exakt definierte Komponenten des Blutes oder Plasmas eliminiert, die dem Therapieziel entsprechen
  • Bei der selektiven Adsorption wird ein Spektrum von Substanzen aus dem Blut oder Plasma eliminiert, das auch Substanzen enthält, die nicht dem Therapieziel entsprechen

Synonyme

  • C-reaktives-Protein-Apherese mit erstangewendetem wiederverwendbarem und regenerierbarem Adsorber
  • CRP-Apherese mit erstangewendetem wiederverwendbarem und regenerierbarem Adsorber

Teil von: 8-821.5: C-reaktives-Protein-Apherese [CRP-Apherese] › 8-821: Adsorption und verwandte Verfahren › 8-82: Plasmapherese, Adsorption und verwandte Verfahren › 8-80...8-85: Maßnahmen für den Blutkreislauf › 8: NICHT OPERATIVE THERAPEUTISCHE MASSNAHMEN