8-83d.2a

OPS 2026

Mindestens 6 selbstexpandierende Stents in mehrere Koronararterien

OPS-Hinweise

  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Geschwistercodes

  • 8-83d.20 – 1 selbstexpandierender Stent in eine Koronararterie
  • 8-83d.21 – 2 selbstexpandierende Stents in eine Koronararterie
  • 8-83d.22 – 2 selbstexpandierende Stents in mehrere Koronararterien
  • 8-83d.23 – 3 selbstexpandierende Stents in eine Koronararterie
  • 8-83d.24 – 3 selbstexpandierende Stents in mehrere Koronararterien
  • 8-83d.25 – 4 selbstexpandierende Stents in eine Koronararterie
  • 8-83d.26 – 4 selbstexpandierende Stents in mehrere Koronararterien
  • 8-83d.27 – 5 selbstexpandierende Stents in eine Koronararterie
  • 8-83d.28 – 5 selbstexpandierende Stents in mehrere Koronararterien
  • 8-83d.29 – Mindestens 6 selbstexpandierende Stents in eine Koronararterie

Übernommen von 8-83d.2: Einlegen eines medikamentefreisetzenden selbstexpandierenden Stents

Inklusionen

  • Bypassgefäß

Exklusionen

  • Einlegen eines medikamentefreisetzenden Bifurkationsstents 8-837.v

Hinweise

  • Die Art der medikamentefreisetzenden Stents ist zusätzlich zu kodieren 8-83b.0 ff.

Übernommen von 8-83d: Andere perkutan-transluminale Gefäßintervention an Herz und Koronargefäßen

Hinweise

  • Die Anwendung eines Embolieprotektionssystems ist zusätzlich zu kodieren 8-83b.9
  • Ein Kode aus diesem Bereich ist auch zu verwenden, wenn eine der aufgeführten Prozeduren im Rahmen einer Hybridchirurgie eingesetzt wird
  • Die Anwendung der Hybridchirurgie ist zusätzlich zu kodieren 5-98a.0

Synonyme

  • Perkutan-transluminales Einlegen von mindestens 6 medikamentefreisetzenden selbstexpandierenden Stents in mehrere Koronararterien

Teil von: 8-83d.2: Einlegen eines medikamentefreisetzenden selbstexpandierenden Stents › 8-83d: Andere perkutan-transluminale Gefäßintervention an Herz und Koronargefäßen › 8-83: Therapeutische Katheterisierung und Kanüleneinlage in Gefäße › 8-80...8-85: Maßnahmen für den Blutkreislauf › 8: NICHT OPERATIVE THERAPEUTISCHE MASSNAHMEN