8-854.x

OPS 2026

Sonstige

OPS-Hinweise

  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Geschwistercodes

  • 8-854.2 – Intermittierend, Antikoagulation mit Heparin oder ohne Antikoagulation
  • 8-854.3 – Intermittierend, Antikoagulation mit sonstigen Substanzen
  • 8-854.4 – Verlängert intermittierend, Antikoagulation mit Heparin oder ohne Antikoagulation
  • 8-854.5 – Verlängert intermittierend, Antikoagulation mit sonstigen Substanzen
  • 8-854.6 – Kontinuierlich, venovenös, pumpengetrieben (CVVHD), Antikoagulation mit Heparin oder ohne Antikoagulation
  • 8-854.7 – Kontinuierlich, venovenös, pumpengetrieben (CVVHD), Antikoagulation mit sonstigen Substanzen
  • 8-854.8 – Verlängert intermittierend, zur Elimination von Proteinen mit einer Molekularmasse bis 60.000
  • 8-854.y – N.n.bez.

Übernommen von 8-854: Hämodialyse

Hinweise

  • Es ist jede durchgeführte Hämodialyse zu kodieren
  • Die kontinuierliche Hämodialyse ist bei Beginn der Behandlung für einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden geplant. Bei der kontinuierlichen Hämodialyse beginnt ein Behandlungszyklus mit Anschluss an die Dialysemaschine und endet mit Entlassung des Patienten oder der Unterbrechung des Verfahrens für mehr als 24 Stunden. Bei Filter-, Beutel-, System- oder Datumswechsel sowie bei einer Unterbrechung von bis zu 24 Stunden ist keine neue Verschlüsselung der Prozedur erforderlich
  • Bei Anwendung unterschiedlicher Substanzen zur Antikoagulation ist die Art der Antikoagulation zu verschlüsseln, welche bei der Behandlung überwiegend verwendet wurde

Teil von: 8-854: Hämodialyse › 8-85: Extrakorporale Zirkulation und Behandlung von Blut › 8-80...8-85: Maßnahmen für den Blutkreislauf › 8: NICHT OPERATIVE THERAPEUTISCHE MASSNAHMEN