8-855OPS 2026
Hämodiafiltration
Untergeordnete Codes
8-855.1– Kontinuierlich, arteriovenös (CAVHDF)8-855.3– Intermittierend, Antikoagulation mit Heparin oder ohne Antikoagulation8-855.4– Intermittierend, Antikoagulation mit sonstigen Substanzen8-855.5– Verlängert intermittierend, Antikoagulation mit Heparin oder ohne Antikoagulation8-855.6– Verlängert intermittierend, Antikoagulation mit sonstigen Substanzen8-855.7– Kontinuierlich, venovenös, pumpengetrieben (CVVHDF), Antikoagulation mit Heparin oder ohne Antikoagulation8-855.8– Kontinuierlich, venovenös, pumpengetrieben (CVVHDF), Antikoagulation mit sonstigen Substanzen8-855.x– Sonstige8-855.y– N.n.bez.
Geschwistercodes
8-851– Operativer äußerer Kreislauf (bei Anwendung der Herz-Lungen-Maschine)8-852– Extrakorporaler Gasaustausch ohne und mit Herzunterstützung und Prä-ECMO-Therapie8-853– Hämofiltration8-854– Hämodialyse8-857– Peritonealdialyse8-858– Extrakorporale Leberersatztherapie [Leberdialyse]8-859– Isolierte Extremitätenperfusion8-85a– Dialyseverfahren wegen mangelnder Funktionsaufnahme und Versagen eines Nierentransplantates8-85b– Anwendung von Blutegeln zur Sicherung des venösen Blutabstroms bei Lappenplastiken oder replantierten Gliedmaßenabschnitten
Hinweise
- Es ist jede durchgeführte Hämodiafiltration zu kodieren
- Die kontinuierliche Hämodiafiltration ist bei Beginn der Behandlung für einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden geplant. Bei der kontinuierlichen Hämodiafiltration beginnt ein Behandlungszyklus mit Anschluss an die Dialysemaschine und endet mit Entlassung des Patienten oder der Unterbrechung des Verfahrens für mehr als 24 Stunden. Bei Filter-, Beutel-, System- oder Datumswechsel sowie bei einer Unterbrechung von bis zu 24 Stunden ist keine neue Verschlüsselung der Prozedur erforderlich
- Bei Anwendung unterschiedlicher Substanzen zur Antikoagulation ist die Art der Antikoagulation zu verschlüsseln, welche bei der Behandlung überwiegend verwendet wurde
Teil von: 8-85: Extrakorporale Zirkulation und Behandlung von Blut › 8-80...8-85: Maßnahmen für den Blutkreislauf › 8: NICHT OPERATIVE THERAPEUTISCHE MASSNAHMEN