8-917.1

OPS 2026

Mit bildgebenden Verfahren

OPS-Hinweise

  • Einmalkode — nur einmal pro stationären Aufenthalt
  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Untergeordnete Codes

  • 8-917.10 – An den Kopfgelenken
  • 8-917.11 – An den Gelenken der Halswirbelsäule
  • 8-917.12 – An den Gelenken der Brustwirbelsäule
  • 8-917.13 – An den Gelenken der Lendenwirbelsäule
  • 8-917.1x – Sonstige

Geschwistercodes

  • 8-917.0 – Ohne bildgebende Verfahren

Inklusionen

  • Computertomographie oder Fluoroskopie

Übernommen von 8-91: Schmerztherapie

Hinweise

  • Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben

Teil von: 8-917: Injektion eines Medikamentes in Gelenke der Wirbelsäule zur Schmerztherapie › 8-91: Schmerztherapie › 8-90...8-91: Anästhesie und Schmerztherapie › 8: NICHT OPERATIVE THERAPEUTISCHE MASSNAHMEN