8-918

OPS 2026

Interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie

OPS-Hinweise

  • Einmalkode — nur einmal pro stationären Aufenthalt
  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Untergeordnete Codes

  • 8-918.0 – Mindestens 7 bis höchstens 13 Behandlungstage
  • 8-918.1 – Mindestens 14 bis höchstens 20 Behandlungstage
  • 8-918.2 – Mindestens 21 Behandlungstage

Geschwistercodes

  • 8-910 – Epidurale Injektion und Infusion zur Schmerztherapie
  • 8-911 – Subarachnoidale Injektion und Infusion zur Schmerztherapie
  • 8-913 – Injektion eines Medikamentes an extrakranielle Hirnnerven zur Schmerztherapie
  • 8-914 – Injektion eines Medikamentes an Nervenwurzeln und wirbelsäulennahe Nerven zur Schmerztherapie
  • 8-915 – Injektion und Infusion eines Medikamentes an andere periphere Nerven zur Schmerztherapie
  • 8-916 – Injektion eines Medikamentes an das sympathische Nervensystem zur Schmerztherapie
  • 8-917 – Injektion eines Medikamentes in Gelenke der Wirbelsäule zur Schmerztherapie
  • 8-919 – Komplexe Akutschmerzbehandlung
  • 8-91b – Interdisziplinäre multimodale schmerztherapeutische Kurzzeitbehandlung
  • 8-91c – Teilstationäre interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie

Exklusionen

  • Interdisziplinäre multimodale schmerztherapeutische Kurzzeitbehandlung 8-91b

Hinweise

  • Mit einem Kode aus diesem Bereich ist eine mindestens 7-tägige interdisziplinäre Behandlung von Patienten mit chronischen Schmerzzuständen (einschließlich Tumorschmerzen) unter Einbeziehung von mindestens zwei Fachdisziplinen, davon eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologisch-psychotherapeutische Disziplin, nach festgelegtem Behandlungsplan zu kodieren. Die Patienten müssen mindestens drei der nachfolgenden Merkmale aufweisen: Manifeste oder drohende Beeinträchtigung der Lebensqualität, der Arbeitsfähigkeit und/oder des regelmäßigen Schulbesuchs
  • Mit einem Kode aus diesem Bereich ist eine mindestens 7-tägige interdisziplinäre Behandlung von Patienten mit chronischen Schmerzzuständen (einschließlich Tumorschmerzen) unter Einbeziehung von mindestens zwei Fachdisziplinen, davon eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologisch-psychotherapeutische Disziplin, nach festgelegtem Behandlungsplan zu kodieren. Die Patienten müssen mindestens drei der nachfolgenden Merkmale aufweisen: Fehlschlag einer vorherigen unimodalen Schmerztherapie, eines schmerzbedingten operativen Eingriffs oder einer Entzugsbehandlung
  • Mit einem Kode aus diesem Bereich ist eine mindestens 7-tägige interdisziplinäre Behandlung von Patienten mit chronischen Schmerzzuständen (einschließlich Tumorschmerzen) unter Einbeziehung von mindestens zwei Fachdisziplinen, davon eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologisch-psychotherapeutische Disziplin, nach festgelegtem Behandlungsplan zu kodieren. Die Patienten müssen mindestens drei der nachfolgenden Merkmale aufweisen: Bestehende(r) Medikamentenabhängigkeit oder -fehlgebrauch
  • Mit einem Kode aus diesem Bereich ist eine mindestens 7-tägige interdisziplinäre Behandlung von Patienten mit chronischen Schmerzzuständen (einschließlich Tumorschmerzen) unter Einbeziehung von mindestens zwei Fachdisziplinen, davon eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologisch-psychotherapeutische Disziplin, nach festgelegtem Behandlungsplan zu kodieren. Die Patienten müssen mindestens drei der nachfolgenden Merkmale aufweisen: Schmerzunterhaltende psychische Begleiterkrankung
  • Mit einem Kode aus diesem Bereich ist eine mindestens 7-tägige interdisziplinäre Behandlung von Patienten mit chronischen Schmerzzuständen (einschließlich Tumorschmerzen) unter Einbeziehung von mindestens zwei Fachdisziplinen, davon eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologisch-psychotherapeutische Disziplin, nach festgelegtem Behandlungsplan zu kodieren. Die Patienten müssen mindestens drei der nachfolgenden Merkmale aufweisen: Gravierende somatische Begleiterkrankung
  • Strukturmerkmale: Behandlungsleitung durch einen Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie
  • Mindestmerkmale: Interdisziplinäre Diagnostik durch mindestens zwei Fachdisziplinen (obligatorisch eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologisch-psychotherapeutische Disziplin)
  • Mindestmerkmale: Anwendung von mindestens drei der folgenden aktiven Therapieverfahren: Psychotherapie, Physiotherapie, Entspannungsverfahren, Ergotherapie, medizinische Trainingstherapie, sensomotorisches Training, Arbeitsplatz- oder Schulbesuchstraining, künstlerische Therapie (Kunst- und/oder Musiktherapie) oder sonstige übende Therapien. Die Therapieeinheiten umfassen durchschnittlich 30 Minuten. Bei Gruppentherapie ist die Gruppengröße auf maximal 8 Personen begrenzt
  • Mindestmerkmale: Überprüfung des Behandlungsverlaufs durch ein standardisiertes therapeutisches Assessment
  • Mindestmerkmale: Tägliche ärztliche Visite oder Teambesprechung
  • Mindestmerkmale: Wöchentliche interdisziplinäre Teambesprechung

Übernommen von 8-91: Schmerztherapie

Hinweise

  • Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben

Verweise auf diesen Code

  • 8-91b (Hinweise): Diese Prozedur wird als Therapieerprobung nach einer interdisziplinären algesiologischen Diagnostik 1-910 oder als Therapiestabilisierung nach einer interdisziplinären multimodalen Schmerztherapie 8-9
  • 8-91c (Exklusionen): Interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie 8-918 ff.

Teil von: 8-91: Schmerztherapie › 8-90...8-91: Anästhesie und Schmerztherapie › 8: NICHT OPERATIVE THERAPEUTISCHE MASSNAHMEN