8-91c.02OPS 2026
Zwei Verfahren, zusätzlich ein ärztliches oder psychotherapeutisches Einzelgespräch von mindestens 30 Minuten
Geschwistercodes
Übernommen von 8-91c.0: Basisbehandlung
Hinweise
- Mindestmerkmale: Teamintegrierter Einsatz von mindestens zwei der genannten Verfahren
- Mindestmerkmale: Mindestens 120 Minuten Therapiezeit pro Tag in Einzel- und/oder Gruppentherapie
Übernommen von 8-91c: Teilstationäre interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie
Exklusionen
- Interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie 8-918 ff.
- Interdisziplinäre multimodale schmerztherapeutische Kurzzeitbehandlung 8-91b
Hinweise
- Jeder teilstationäre schmerztherapeutische Behandlungstag, an dem die nachfolgenden Bedingungen erfüllt werden, ist einzeln zu kodieren
- Die interdisziplinäre algesiologische Diagnostik kann mit dem Kode 1-910 verschlüsselt werden, wenn die dort angegebenen Bedingungen erfüllt sind
- Strukturmerkmale: Behandlungsleitung durch einen Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie
- Strukturmerkmale: Zum Team gehört ein ärztlicher oder psychologischer Psychotherapeut oder ein Fachpsychotherapeut
- Strukturmerkmale: Vorhandensein von Physiotherapie oder Sporttherapie oder anderen körperlich übenden Verfahren
- Mindestmerkmale: Vor Beginn der teilstationären interdisziplinären multimodalen Schmerztherapie wurde eine interdisziplinäre algesiologische Diagnostik unter Mitarbeit von mindestens 2 Fachdisziplinen (davon eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologisch-psychotherapeutische Disziplin) mit psychometrischer und physischer Funktionstestung und abschließender Teambesprechung abgeschlossen
- Mindestmerkmale: Teamintegrierte Behandlung chronischer Schmerzpatienten nach festgelegtem Behandlungsplan
- Mindestmerkmale: Ärztliche Visite oder Teambesprechung mit Behandlungsplanung
- Mindestmerkmale: Gesamtaufenthaltsdauer pro Tag in der teilstationären Einrichtung (inkl. Erholungszeiten) von mindestens 240 Minuten
- Mindestmerkmale: Die Größe der Behandlungsgruppen ist auf maximal 8 Patienten begrenzt
- Als teamintegriert angewandte Verfahrensarten gelten: Körperlich übende Verfahren wie z.B. aktivierende Physiotherapie, Trainingstherapie, Ausdauertraining, Dehnungsübungen, sensomotorisches Training, Ergotherapie, Arbeitsplatztraining
- Als teamintegriert angewandte Verfahrensarten gelten: Psychotherapeutisch übende, auch durch Kotherapeuten erbrachte Verfahren wie z.B. Muskelrelaxation, Autogenes Training
- Als teamintegriert angewandte Verfahrensarten gelten: Ärztlich oder psychologisch psychotherapeutische Verfahren wie z.B. psychologische Schmerztherapie, Gruppenpsychotherapie, Edukation, Alltagsplanung, störungsorientierte Einzeltherapie
- Als teamintegriert angewandte Verfahrensarten gelten: Sonstige Verfahren wie z.B. soziale Interventionen, Kreativtherapie, künstlerische Therapie (Kunst- und/oder Musiktherapie)
- Eine gleichzeitige akutmedizinische Diagnostik bzw. Behandlung ist gesondert zu kodieren
Übernommen von 8-91: Schmerztherapie
Hinweise
- Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben
Synonyme
- Teilstationäre interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie als Basisbehandlung mit 2 Verfahren, zusätzlich ein ärztliches oder psychotherapeutisches Einzelgespräch von mindestens 30 Minuten
Teil von: 8-91c.0: Basisbehandlung › 8-91c: Teilstationäre interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie › 8-91: Schmerztherapie › 8-90...8-91: Anästhesie und Schmerztherapie › 8: NICHT OPERATIVE THERAPEUTISCHE MASSNAHMEN