8-931.0

OPS 2026

Ohne kontinuierliche reflektionsspektrometrische Messung der zentralvenösen Sauerstoffsättigung

OPS-Hinweise

  • Einmalkode — nur einmal pro stationären Aufenthalt
  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Geschwistercodes

  • 8-931.1 – Mit kontinuierlicher reflektionsspektrometrischer Messung der zentralvenösen Sauerstoffsättigung

Übernommen von 8-931: Monitoring von Atmung, Herz und Kreislauf mit Messung des zentralen Venendruckes

Hinweise

  • Diese Kodes sind nur für intensivmedizinisch versorgte Patienten anzugeben. Diese Kodes umfassen das kontinuierliche EKG-Monitoring, das Monitoring des Blutdruckes, die Messung von Atemfrequenz, Sauerstoffsättigung und sonstigen Vitalparametern sowie die Bilanzierung

Übernommen von 8-93: Monitoring von Atmung, Herz und Kreislauf

Inklusionen

  • Auswertung und klinische Beurteilung

Hinweise

  • Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben

Synonyme

  • Monitoring des zentralen Venendruckes ohne kontinuierliche reflektionsspektrometrische Messung der zentralvenösen Sauerstoffsättigung
  • Monitoring von Atmung, Herz und Kreislauf mit Messung des zentralen Venendruckes ohne kontinuierliche reflektionsspektrometrische Messung der zentralvenösen Sauerstoffsättigung

Teil von: 8-931: Monitoring von Atmung, Herz und Kreislauf mit Messung des zentralen Venendruckes › 8-93: Monitoring von Atmung, Herz und Kreislauf › 8-92...8-93: Patientenmonitoring › 8: NICHT OPERATIVE THERAPEUTISCHE MASSNAHMEN