8-980.41

OPS 2026

1.933 bis 2.208 Aufwandspunkte

OPS-Hinweise

  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Geschwistercodes

  • 8-980.40 – 1.657 bis 1.932 Aufwandspunkte

Übernommen von 8-980: Intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur)

Exklusionen

  • Intensivüberwachung ohne akute Behandlung lebenswichtiger Organsysteme oder kurzfristige (< 24 Stunden) Intensivbehandlung
  • Kurzfristige (< 24 Stunden) Stabilisierung von Patienten nach operativen Eingriffen

Hinweise

  • Strukturmerkmale: Behandlungsleitung durch einen Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin
  • Strukturmerkmale: Team von Pflegepersonal und Ärzten in akuter Behandlungsbereitschaft
  • Strukturmerkmale: Eine ständige ärztliche Anwesenheit auf der Intensivstation muss gewährleistet sein. Der Arzt der Intensivstation kann zu einem kurzfristigen Notfalleinsatz innerhalb des Krankenhauses (z.B. Reanimation) hinzugezogen werden
  • Mindestmerkmale: Kontinuierliche, 24-stündige Überwachung
  • Die Anzahl der Aufwandspunkte errechnet sich aus der Summe des täglichen SAPS II (ohne Glasgow Coma Scale) über die Verweildauer auf der Intensivstation (total SAPS II) plus der Summe von 10 täglich ermittelten aufwendigen Leistungen aus dem TISS-Katalog über die Verweildauer auf der Intensivstation
  • Die zu verwendenden Parameter des SAPS II und des TISS sind im Anhang zum OPS zu finden
  • Spezielle intensivmedizinische Prozeduren, wie Transfusion von Plasma und Plasmabestandteilen, Plasmapherese und Immunadsorption, Anlage und Betrieb einer ECMO/ECLS, Maßnahmen im Rahmen der Reanimation u.a. sind gesondert zu kodieren
  • Diese Kodes sind für Patienten, die bei stationärer Aufnahme das 14. Lebensjahr vollendet haben, anzugeben

Synonyme

  • Intensivmedizinische Komplexbehandlung mit 1933 bis 2208 Aufwandspunkten

Teil von: 8-980.4: 1.657 bis 2.208 Aufwandspunkte › 8-980: Intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur) › 8-98: Sonstige multimodale Komplexbehandlung › 8-97...8-98: Komplexbehandlung › 8: NICHT OPERATIVE THERAPEUTISCHE MASSNAHMEN