8-987

OPS 2026

Komplexbehandlung bei Besiedelung oder Infektion mit multiresistenten Erregern [MRE]

OPS-Hinweise

  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Untergeordnete Codes

  • 8-987.0 – Komplexbehandlung auf spezieller Isoliereinheit
  • 8-987.1 – Komplexbehandlung nicht auf spezieller Isoliereinheit

Geschwistercodes

  • 8-980 – Intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur)
  • 8-981 – Neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls
  • 8-982 – Palliativmedizinische Komplexbehandlung
  • 8-983 – Multimodale rheumatologische Komplexbehandlung
  • 8-984 – Multimodale Komplexbehandlung bei Diabetes mellitus, angeborener Stoffwechselerkrankung und schwerer Mangelernährung
  • 8-985 – Motivationsbehandlung Abhängigkeitskranker [Qualifizierter Entzug]
  • 8-986 – Multimodale kinder- und jugendrheumatologische Komplexbehandlung
  • 8-988 – Spezielle Komplexbehandlung der Hand
  • 8-989 – Chirurgische Komplexbehandlung bei schweren Infektionen
  • 8-98a – Teilstationäre geriatrische Komplexbehandlung
  • 8-98b – Andere neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls
  • 8-98d – Intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (Basisprozedur)
  • 8-98e – Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung
  • 8-98f – Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur)
  • 8-98g – Komplexbehandlung bei Besiedelung oder Infektion mit isolationspflichtigen nicht multiresistenten Erregern
  • 8-98h – Spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst
  • 8-98j – Ernährungsmedizinische Komplexbehandlung

Exklusionen

  • Isolation bei Verdacht auf Besiedelung oder Infektion mit multiresistenten Erregern mit anschließendem negativen Befund

Hinweise

  • Strukturmerkmale: Vorhandensein von speziell eingewiesenem medizinischen Personal und mindestens einem Krankenhaushygieniker und/oder einer/einem Krankenschwester/-pfleger für Krankenhaushygiene (Hygienefachkraft) unter Aufsicht eines Krankenhaushygienikers (Die Aufsicht durch den Krankenhaushygieniker ist auch in Kooperation möglich.)
  • Strukturmerkmale: Vorhandensein eines Hygieneplans
  • Mindestmerkmale: Durchführung von speziellen Untersuchungen zur Feststellung der Trägerschaft von multiresistenten Erregern (ICD-10-GM-Kodes U80! - U82!) bzw. der erfolgreichen Sanierung der Kolonisierung bzw. Infektion sowie zur Prävention einer Weiterverbreitung
  • Mindestmerkmale: Durchführung von strikter Isolierung (Einzel- oder Kohortenisolierung) mit eigenem Sanitärbereich oder Bettstuhl bei entsprechender hygienischer Indikation (Vermeidung von Kreuzinfektionen). Die Isolierung wird aufrechterhalten, bis in drei negativen Abstrichen/Proben von Prädilektionsstellen der MRE nicht mehr nachweisbar ist. Die Abstriche/Proben dürfen nicht am gleichen Tag entnommen sein. Die jeweils aktuellen Richtlinien des Robert-Koch-Instituts sind zu berücksichtigen
  • Es muss ein dokumentierter durchschnittlicher Mehraufwand von mindestens 2 Stunden täglich während der Behandlungstage mit strikter Isolierung entstehen. Dazu gehören neben den oben beschriebenen Maßnahmen z.B.: Einsatz von erregerspezifischen Chemotherapeutika/Antibiotika
  • Es muss ein dokumentierter durchschnittlicher Mehraufwand von mindestens 2 Stunden täglich während der Behandlungstage mit strikter Isolierung entstehen. Dazu gehören neben den oben beschriebenen Maßnahmen z.B.: Mindestens tägliche lokale antiseptische Behandlung der betroffenen Areale (z.B. Rachen- oder Wundsanierung; antiseptische Sanierung anderer betroffener Körperteile/Organe)
  • Es muss ein dokumentierter durchschnittlicher Mehraufwand von mindestens 2 Stunden täglich während der Behandlungstage mit strikter Isolierung entstehen. Dazu gehören neben den oben beschriebenen Maßnahmen z.B.: Antiseptische Ganzkörperwäsche, bei intakter Haut mindestens täglich
  • Es muss ein dokumentierter durchschnittlicher Mehraufwand von mindestens 2 Stunden täglich während der Behandlungstage mit strikter Isolierung entstehen. Dazu gehören neben den oben beschriebenen Maßnahmen z.B.: Täglicher Wechsel von Bettwäsche, Bekleidung und Utensilien der Körperpflege (Waschlappen u.Ä.)
  • Es muss ein dokumentierter durchschnittlicher Mehraufwand von mindestens 2 Stunden täglich während der Behandlungstage mit strikter Isolierung entstehen. Dazu gehören neben den oben beschriebenen Maßnahmen z.B.: Schutzmaßnahmen bei Betreten und Verlassen des Zimmers (zimmerbezogener Schutzkittel, Handschuhe, ggf. Mund-Nasen-Schutz, Einschleusen, Ausschleusen etc.)
  • Es muss ein dokumentierter durchschnittlicher Mehraufwand von mindestens 2 Stunden täglich während der Behandlungstage mit strikter Isolierung entstehen. Dazu gehören neben den oben beschriebenen Maßnahmen z.B.: Ggf. mehrmals tägliche Desinfektion patientennaher Flächen
  • Es muss ein dokumentierter durchschnittlicher Mehraufwand von mindestens 2 Stunden täglich während der Behandlungstage mit strikter Isolierung entstehen. Dazu gehören neben den oben beschriebenen Maßnahmen z.B.: Mindestens tägliche Fußbodendesinfektion und einmalige Schlussdesinfektion
  • Es muss ein dokumentierter durchschnittlicher Mehraufwand von mindestens 2 Stunden täglich während der Behandlungstage mit strikter Isolierung entstehen. Dazu gehören neben den oben beschriebenen Maßnahmen z.B.: Patienten- und Angehörigengespräche zum Umgang mit MRE
  • Es muss ein dokumentierter durchschnittlicher Mehraufwand von mindestens 2 Stunden täglich während der Behandlungstage mit strikter Isolierung entstehen. Dazu gehören neben den oben beschriebenen Maßnahmen z.B.: Durchführung der diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen unter besonderen räumlich-organisatorischen Bedingungen (z.B. im Patientenzimmer anstelle im Funktionsbereich; wenn in Funktionsbereichen, dann mit unmittelbar anschließender Schlussdesinfektion)

Verweise auf diesen Code

  • 8-989 (Hinweise): Eine eventuell zusätzlich durchgeführte Komplexbehandlung bei Besiedlung oder Infektion durch multiresistente Erreger ist gesondert zu kodieren 8-987 ff.

Teil von: 8-98: Sonstige multimodale Komplexbehandlung › 8-97...8-98: Komplexbehandlung › 8: NICHT OPERATIVE THERAPEUTISCHE MASSNAHMEN