8-987OPS 2026
Komplexbehandlung bei Besiedelung oder Infektion mit multiresistenten Erregern [MRE]
Untergeordnete Codes
Geschwistercodes
8-980– Intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur)8-981– Neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls8-982– Palliativmedizinische Komplexbehandlung8-983– Multimodale rheumatologische Komplexbehandlung8-984– Multimodale Komplexbehandlung bei Diabetes mellitus, angeborener Stoffwechselerkrankung und schwerer Mangelernährung8-985– Motivationsbehandlung Abhängigkeitskranker [Qualifizierter Entzug]8-986– Multimodale kinder- und jugendrheumatologische Komplexbehandlung8-988– Spezielle Komplexbehandlung der Hand8-989– Chirurgische Komplexbehandlung bei schweren Infektionen8-98a– Teilstationäre geriatrische Komplexbehandlung8-98b– Andere neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls8-98d– Intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter (Basisprozedur)8-98e– Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung8-98f– Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur)8-98g– Komplexbehandlung bei Besiedelung oder Infektion mit isolationspflichtigen nicht multiresistenten Erregern8-98h– Spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst8-98j– Ernährungsmedizinische Komplexbehandlung
Exklusionen
- Isolation bei Verdacht auf Besiedelung oder Infektion mit multiresistenten Erregern mit anschließendem negativen Befund
Hinweise
- Strukturmerkmale: Vorhandensein von speziell eingewiesenem medizinischen Personal und mindestens einem Krankenhaushygieniker und/oder einer/einem Krankenschwester/-pfleger für Krankenhaushygiene (Hygienefachkraft) unter Aufsicht eines Krankenhaushygienikers (Die Aufsicht durch den Krankenhaushygieniker ist auch in Kooperation möglich.)
- Strukturmerkmale: Vorhandensein eines Hygieneplans
- Mindestmerkmale: Durchführung von speziellen Untersuchungen zur Feststellung der Trägerschaft von multiresistenten Erregern (ICD-10-GM-Kodes
U80! -U82!) bzw. der erfolgreichen Sanierung der Kolonisierung bzw. Infektion sowie zur Prävention einer Weiterverbreitung - Mindestmerkmale: Durchführung von strikter Isolierung (Einzel- oder Kohortenisolierung) mit eigenem Sanitärbereich oder Bettstuhl bei entsprechender hygienischer Indikation (Vermeidung von Kreuzinfektionen). Die Isolierung wird aufrechterhalten, bis in drei negativen Abstrichen/Proben von Prädilektionsstellen der MRE nicht mehr nachweisbar ist. Die Abstriche/Proben dürfen nicht am gleichen Tag entnommen sein. Die jeweils aktuellen Richtlinien des Robert-Koch-Instituts sind zu berücksichtigen
- Es muss ein dokumentierter durchschnittlicher Mehraufwand von mindestens 2 Stunden täglich während der Behandlungstage mit strikter Isolierung entstehen. Dazu gehören neben den oben beschriebenen Maßnahmen z.B.: Einsatz von erregerspezifischen Chemotherapeutika/Antibiotika
- Es muss ein dokumentierter durchschnittlicher Mehraufwand von mindestens 2 Stunden täglich während der Behandlungstage mit strikter Isolierung entstehen. Dazu gehören neben den oben beschriebenen Maßnahmen z.B.: Mindestens tägliche lokale antiseptische Behandlung der betroffenen Areale (z.B. Rachen- oder Wundsanierung; antiseptische Sanierung anderer betroffener Körperteile/Organe)
- Es muss ein dokumentierter durchschnittlicher Mehraufwand von mindestens 2 Stunden täglich während der Behandlungstage mit strikter Isolierung entstehen. Dazu gehören neben den oben beschriebenen Maßnahmen z.B.: Antiseptische Ganzkörperwäsche, bei intakter Haut mindestens täglich
- Es muss ein dokumentierter durchschnittlicher Mehraufwand von mindestens 2 Stunden täglich während der Behandlungstage mit strikter Isolierung entstehen. Dazu gehören neben den oben beschriebenen Maßnahmen z.B.: Täglicher Wechsel von Bettwäsche, Bekleidung und Utensilien der Körperpflege (Waschlappen u.Ä.)
- Es muss ein dokumentierter durchschnittlicher Mehraufwand von mindestens 2 Stunden täglich während der Behandlungstage mit strikter Isolierung entstehen. Dazu gehören neben den oben beschriebenen Maßnahmen z.B.: Schutzmaßnahmen bei Betreten und Verlassen des Zimmers (zimmerbezogener Schutzkittel, Handschuhe, ggf. Mund-Nasen-Schutz, Einschleusen, Ausschleusen etc.)
- Es muss ein dokumentierter durchschnittlicher Mehraufwand von mindestens 2 Stunden täglich während der Behandlungstage mit strikter Isolierung entstehen. Dazu gehören neben den oben beschriebenen Maßnahmen z.B.: Ggf. mehrmals tägliche Desinfektion patientennaher Flächen
- Es muss ein dokumentierter durchschnittlicher Mehraufwand von mindestens 2 Stunden täglich während der Behandlungstage mit strikter Isolierung entstehen. Dazu gehören neben den oben beschriebenen Maßnahmen z.B.: Mindestens tägliche Fußbodendesinfektion und einmalige Schlussdesinfektion
- Es muss ein dokumentierter durchschnittlicher Mehraufwand von mindestens 2 Stunden täglich während der Behandlungstage mit strikter Isolierung entstehen. Dazu gehören neben den oben beschriebenen Maßnahmen z.B.: Patienten- und Angehörigengespräche zum Umgang mit MRE
- Es muss ein dokumentierter durchschnittlicher Mehraufwand von mindestens 2 Stunden täglich während der Behandlungstage mit strikter Isolierung entstehen. Dazu gehören neben den oben beschriebenen Maßnahmen z.B.: Durchführung der diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen unter besonderen räumlich-organisatorischen Bedingungen (z.B. im Patientenzimmer anstelle im Funktionsbereich; wenn in Funktionsbereichen, dann mit unmittelbar anschließender Schlussdesinfektion)
Verweise auf diesen Code
8-989(Hinweise): Eine eventuell zusätzlich durchgeführte Komplexbehandlung bei Besiedlung oder Infektion durch multiresistente Erreger ist gesondert zu kodieren 8-987 ff.
Teil von: 8-98: Sonstige multimodale Komplexbehandlung › 8-97...8-98: Komplexbehandlung › 8: NICHT OPERATIVE THERAPEUTISCHE MASSNAHMEN