9-401.50

OPS 2026

Mindestens 3 Stunden

OPS-Hinweise

  • Einmalkode — nur einmal pro stationären Aufenthalt
  • § 17 KHG: gültig nach § 17b KHG

Geschwistercodes

Übernommen von 9-401.5: Integrierte psychosoziale Komplexbehandlung

Hinweise

  • Strukturmerkmale: Behandlungsleitung durch einen Facharzt, einen psychologischen Psychotherapeuten oder einen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auf einer somatischen Station
  • Mindestmerkmale: Einsatz von mindestens 2 psychosozialen Berufsgruppen (Ärzte, psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten oder Psychologen, Pädagogen, Sozialarbeiter oder Künstlerische Therapeuten), davon mindestens die Hälfte der Behandlungszeit durch einen Arzt, psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten oder Psychologen
  • Mindestmerkmale: Die psychosozialen Maßnahmen können je nach Bedarf im Einzelfall umfassen: Psychotherapeutische, psychologische oder neuropsychologische Diagnostik, Psychotherapie, supportive Therapie, Krisenintervention, künstlerische Therapie (Kunst- und Musiktherapie u.a.)
  • Mindestmerkmale: Die psychosozialen Maßnahmen können je nach Bedarf im Einzelfall umfassen: Beratende Interventionen (Einzel-, Familien-, Paar-, Erziehungs- und sozialrechtliche Beratung)
  • Mindestmerkmale: Die psychosozialen Maßnahmen können je nach Bedarf im Einzelfall umfassen: Nachsorgeorganisation und präventive Maßnahmen

Übernommen von 9-401: Psychosoziale Interventionen

Hinweise

  • Bei Durchführung mehrerer Beratungen, organisatorischer oder therapeutischer Maßnahmen sind die Zeiten jeweils zu addieren

Übernommen von 9-40: Psychosoziale, psychosomatische und neuropsychologische Therapie

Hinweise

  • Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben, es sei denn, beim jeweiligen Kode ist dies anders geregelt
  • Ein Kode aus diesem Bereich ist nur für Leistungen anzugeben, die in Einrichtungen im Geltungsbereich des § 17b KHG erbracht wurden

Synonyme

  • Integrierte psychosoziale Komplexbehandlung über mindestens 3 Stunden

Teil von: 9-401.5: Integrierte psychosoziale Komplexbehandlung › 9-401: Psychosoziale Interventionen › 9-40: Psychosoziale, psychosomatische und neuropsychologische Therapie › 9-40...9-41: Psychosoziale, psychosomatische, neuropsychologische und psychotherapeutische Therapie › 9: ERGÄNZENDE MASSNAHMEN