9-985.0

OPS 2026

Ohne Notwendigkeit der Bewegungslosigkeit

OPS-Hinweise

  • Zusatzkode — nur zusätzlich zu einem Primärkode
  • § 17 KHG: gültig nach § 17b und § 17d KHG

Geschwistercodes

  • 9-985.1 – Mit Notwendigkeit der Bewegungslosigkeit

Exklusionen

  • Teilstationäre intravenöse Applikation von Medikamenten über das Gefäßsystem bei Kindern und Jugendlichen 8-01a

Hinweise

  • Dieser Kode kann nur für folgende Behandlungen als Zusatzkode angegeben werden: Therapeutische Injektion, Zytostatische Chemotherapie, Immuntherapie und antiretrovirale Therapie oder Transfusion mit der Notwendigkeit einer Überwachung, Nachbeobachtung oder langsamen Verabreichung 8-020 ff. 8-54 8-800 ff. 8-802 ff. 8-81 . Diese wird durch einen Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit krankheitsspezifischer Spezialisierung (z.B. Kinder-Rheumatologie, Kinder-Gastroenterologie, Kinder-Hämatologie und -Onkologie, Neuropädiatrie, Kinder-Pneumologie) bei Vorliegen mindestens einer der folgenden Erkrankungen durchgeführt: hämatologische Erkrankung, onkologische Erkrankung, Autoimmunerkrankung, chronisch-entzündliche Darmerkrankung, Stoffwechselerkrankung, neuromuskuläre Erkrankung, Seltene Erkrankung

Übernommen von 9-985: Teilstationäre pädiatrische Behandlung

Hinweise

  • Diese Kodes sind Zusatzkodes. Sie sind nur für Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres anzugeben
  • Diese Kodes sind für jeden Tag mit teilstationärer pädiatrischer Behandlung gesondert zu kodieren
  • Strukturmerkmale: Vorhandensein einer Fachabteilung für Kinder- und Jugendmedizin am Standort des Krankenhauses

Synonyme

  • Teilstationäre pädiatrische Behandlung ohne Notwendigkeit der Bewegungslosigkeit (Zusatzkode)

Verweise auf diesen Code

  • 8-01a (Exklusionen): Teilstationäre pädiatrische zytostatische Chemotherapie, Immuntherapie und antiretrovirale Therapie ( 8-54 mit 9-985.0 und ggf. einem Kode aus 6-00 )

Teil von: 9-985: Teilstationäre pädiatrische Behandlung › 9-98: Pflegebedürftigkeit und teilstationäre pädiatrische Behandlung › 9-98...9-99: Andere ergänzende Maßnahmen und Informationen › 9: ERGÄNZENDE MASSNAHMEN